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Coronavirus in Bayern

Bundesweite-Notbremse: Diese Regeln gelten jetzt in Bayern

Stand 26.04.21 - 10:46 Uhr

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Nun kommt die Corona-Notbremse: Ab wann sie gilt und welche Regeln speziell in Bayern gelten, gibt es hier im Überblick.

Bundesweite-Notbremse: Diese Regeln gelten jetzt in Bayern

© Foto: shutterstock

Diese schärferen Regeln gelten trotz Bundes-Notbremse in Bayern

Berlin – Die Menschen in Deutschland müssen sich ab dem Wochenende auf neue Corona-Beschränkungen einstellen.

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Das neue Infektionsschutzgesetz tritt an diesem Freitag in Kraft, in Kreisen und Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 in den vergangenen drei Tagen soll die Bundes-Notbremse ab Samstag automatisch greifen, wie das Bundesinnenministerium in Berlin erläuterte. 

Der Bundestag hatte das Gesetz am Mittwoch verabschiedet. Der Bundesrat ließ es am Donnerstag passieren. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete das Gesetz danach, es wurde noch am Donnerstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

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Trotz Bundes-Notbremse schärfere Regeln in Bayern

Die Länder können über die Regelungen in dem Bundesgesetz hinausgehen, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann einer Sitzung des bayerischen Kabinetts. "Die Notbremse ist sozusagen die Untergrenze", betonte er. Das heißt, trotz der bundeseinheitlichen Corona-Notbremse wird es in Bayern schärfere Regeln geben.

Lockerungen erst nach fünf Tagen unter der Inzidenz 100

Die Corona-Notbremse greift verpflichtend, wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt drei Tage den Grenzwert von 100 überschritten hat. In die andere Richtung geht es langsamer: Für Lockerungen muss die Kommune fünf Tage in Folge unter 100 liegen.

Das sind die bundesweiten Corona-Regeln ab einer Inzidenz von 100

  • Ausgangsbeschränkung zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens. Joggen und Spaziergänge sind bis Mitternacht in Bayern weiterhin NICHT erlaubt.
  • Private Treffen: Menschen aus einem Haushalt dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen – Maximal erlaubt sind fünf Personen, Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.
  • Geschäfte und Läden dürfen ab einer Inzidenz von 100 nicht mehr öffnen. Termin-Shopping ist bis zu einer Inzidenz von 150 erlaubt, darüber nur noch Click&Collect. Hier muss Bayern nachschärfen. Click and Meet hatte die Staatsregierung mit negativem Test ursprünglich bis zu einem Wert von 200 erlaubt. Das ist mit der Bundes-Notbremse hinfällig.


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  • Gastronomie: To-Go-Angebote und Auslieferungen bleiben erlaubt.
  • Körpernahe Dienstleistungen: nur zu medizinischen, therapeutischen, seelsorgerischen oder pflegerischen Zwecken. Ausnahme: Friseur-Besuche und Fußpflege, jedoch immer mit aktuellem negativem Corona-Test und Maske – auch in Bayern.

  • Nagel- und Gesichtspflege sind in Bayern nicht mehr erlaubt.

  • Sport: Individualsport bleibt möglich, aber nur maximal zu zweit bzw. mit Personen aus dem eigenem Hausstand. Kinder bis zum Alter von 14 Jahren sollen weiterhin Sport in Gruppen machen können
  • Homeoffice und Testpflicht: Homeoffice-Pflicht wird im Infektionsschutzgesetz verankert. Wenn Homeoffice nicht möglich ist, müssen Arbeitgeber zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen.
  • Modellversuche kommen nicht: Die Passage in der Corona-Verordnung zu "befristeten Pilotversuchen" wurde ersatzlos gestrichen.


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Sonderregelung für Schulen und Kinderbetreuung in Bayern 

Nach den neuen bundesweiten Regeln der Notbremse sollen die Schulen ab einer Inzidenz von 165 auf Distanzunterricht umstellen.

Auch hier weicht Bayern davon ab: Hier wird es schon ab einer Inzidenz von 100 Distanzunterricht geben. Ausgenommen sind die Abschlussklassen an Grund- und weiterführenden Schulen sowie die elfte Jahrgangsstufe.

Auch die Testpflicht an bayerischen Schulen bleibt in Kraft, gestützt vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

Private "Betreuungsgemeinschaften" nicht mehr möglich: feste und unentgeltliche Eltern-Betreuungsgruppen mit Kindern aus höchstens zwei Hausständen sind in Bayern nicht mehr möglich, weil das die Bundes-Notbremse nicht zulässt.

Mit Material der dpa

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