Coronavirus in Deutschland
Auskunftspflicht zum Impfstatus für Kitas und Heime geplant
Stand 03.09.21 - 10:23 Uhr
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Nur geimpft zur Arbeit? Stundenlang verhandelten Union und SPD. Eine generelle Impfauskunftspflicht soll es nicht geben. Doch Kita-, Schul- und Heimbeschäftigte müssen die Karten auf den Tisch legen.

Arbeitgeber sollen von Beschäftigten in Pflegeheimen künftig voraussichtlich Auskunft über eine Corona-Impfung erhalten. Foto: Wolfgang Kumm/dpa
Geimpft oder Genesen?
Berlin (dpa) – Arbeitgeber sollen von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Pflegeheimen künftig Auskunft über eine Corona-Impfung oder eine überstandene Covid-Erkrankung verlangen können. Darauf haben sich Union und SPD nach stundenlangen Beratungen in der Regierungskoalition am späten Donnerstagabend geeinigt.
- Anzeige -Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bestätigte entsprechende Informationen der Deutschen Presse-Agentur und sagte dem «Spiegel», bei Krankenhäusern gelte seit vielen Jahren «aus gutem Grund», dass ein Arbeitgeber seine Beschäftigten im Patientenkontakt fragen dürfe, ob sie gegen Infektionskrankheiten geimpft seien. «Wir wollen in dieser Pandemie dieses Auskunftsrecht auch auf andere Bereiche ausdehnen.»
- Anzeige -Änderungsantrag eingebracht
Im Entwurf eines entsprechenden Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, der der dpa vorliegt, heißt es: «Der Arbeitgeber kann (…) vom Beschäftigten Auskunft oder die Vorlage eines Nachweises über das Bestehen eines Impfschutzes oder das Bestehen einer natürlichen Immunität in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID19) verlangen.» Gerade in Kita, Schule und Heim könne es «im Interesse des Infektionsschutzes» nötig sein, Beschäftigte hinsichtlich ihres Corona-Impf- und Serostatus, der über Antikörper Aufschluss gibt, «unterschiedlich einzusetzen oder von einer Beschäftigung ungeimpfter Personen (in bestimmten Bereichen) abzusehen».
Spahn erklärte: «Wie wollen Sie einem Angehörigen erklären, dass die Mutter an Covid gestorben ist, weil der Pfleger nicht geimpft war?»
- Anzeige -Geltung nur bei epidemicher Lage
Die Möglichkeit soll nur während der festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite gelten, die der Bundestag vergangene Woche für weitere drei Monate verlängert hatte. Eine weiter gefasste Auskunftspflicht, etwa um auch das Arbeiten im Großraumbüro zu ermöglichen, soll es jedoch nicht geben. «Sinn würde es machen. Aber dafür sehe ich aktuell keine Mehrheit im Parlament», sagte Spahn. Dass es keinen allgemeinen Auskunftsanspruch für alle Unternehmen geben soll, hatte zuvor «Business Insider» berichtet.
Begründet wird das Vorhaben in dem Antrag damit, dass in den betroffenen Einrichtungen «besonders vulnerable Personengruppen betreut werden oder untergebracht sind beziehungsweise aufgrund der räumlichen Nähe zahlreiche Menschen einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind». Arbeitgeber könnten durch die Informationen die Arbeitsorganisation so ausgestalten, «dass ein sachgerechter Einsatz des Personals möglich ist und gegebenenfalls entsprechende Hygienemaßnahmen treffen». Die Daten sollen direkt beim Beschäftigten zu erheben sein. «Die Freiwilligkeit der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Impfschutz bleibt unberührt», stellt der Entwurf klar.
- Anzeige -Spahn hatte am Montag in einer ARD-Talkshow die Debatte über die Offenlegungspflicht des Corona-Impfstatus für Beschäftigte befeuert. Er tendiere dazu, dass Arbeitgeber zumindest für die nächsten Monate danach fragen dürften, hatte er gesagt. Einer Impfpflicht auch für bestimmte Berufsgruppen wie den Pflegeberufen hatte Spahn erneut eine Absage erteilt.
Der Arbeitgeberverband BDA hatte den Bundestag aufgerufen, die Basis für eine Impfauskunftspflicht im Betrieb zu schaffen. Die Gewerkschaften hatten sich gegen eine entsprechende Auskunftspflicht gestemmt. Die Neuregelung soll am Dienstag im Bundestag beschlossen werden.
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