Coronavirus in Deutschland
Auch Bunderat stimmt Corona-Notbremse zu – Was du jetzt wissen musst
Aktualisiert 26.04.2021 - 14:47 Uhr
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Der Bundestag hat am Mittwoch eine bundeseinheitliche Notbremse gegen die dritte Corona-Welle beschlossen. Jetzt hat auch der Bundesrat dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt.
Foto: dpa
Infektionsschutzgesetz mit Bundes-Notbremse geht durch den Bundesrat
Berlin – Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit der Bundes-Notbremse hat den Bundesrat passiert. In der Länderkammer wurde am Donnerstag kein Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt.
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Damit kann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen, das bei hohen Infektionszahlen Ausgangsbeschränkungen ab 22.00 Uhr und weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Kontakten vorsieht.
Deutschlandweit einheitliche Regelungen
Die Notbremse soll bundesweit verbindliche Regeln für schärfere Corona-Gegenmaßnahmen festlegen. In Kreisen oder Städten mit hohen Infektionszahlen sollen weitgehende Ausgangsbeschränkungen in der Nacht greifen. Auch ein Stopp von Präsenzunterricht und strengere Bestimmungen für Geschäfte sollen dem Eindämmen der Neuinfektionen dienen.
- Anzeige -Das sind die bundesweiten Corona-Regeln ab einer Inzidenz von 100
- Ausgangsbeschränkung zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens. Zusätzlich sollen Joggen und Spaziergänge bis Mitternacht erlaubt sein, vorausgesetzt, man ist alleine unterwegs.
- Private Treffen: Menschen aus einem Haushalt dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen – Maximal erlaubt sind fünf Personen, Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.
- Geschäfte und Läden dürfen ab einer Inzidenz von 100 nicht mehr öffnen. Termin-Shopping ist bis zu einer Inzidenz von 150 erlaubt, darüber nur noch Click&Collect
- Gastronomie: To-Go-Angebote und Auslieferungen bleiben erlaubt.
- Körpernahe Dienstleistungen: nur zu medizinischen, therapeutischen, seelsorgerischen oder pflegerischen Zwecken. Ausnahme: Friseur-Besuche und Fußpflege, jedoch immer mit aktuellem negativem Corona-Test und Maske.
- Schließung aller Freizeiteinrichtungen ab Inzidenz von 100 Ausnahme: Zoos und botanische Gärten mit negativem Corona-Test.
- Sport: Individualsport bleibt möglich, aber nur maximal zu zweit bzw. mit Personen aus dem eigenem Hausstand. Kinder bis zum Alter von 14 Jahren sollen weiterhin Sport in Gruppen machen können
- Homeoffice und Testpflicht: Homeoffice-Pflicht wird im Infektionsschutzgesetz verankert. Wenn Homeoffice nicht möglich ist, müssen Arbeitgeber zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen
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Sonderregelung für Schulen in Bayern
Nach den neuen bundesweiten Regeln der Notbremse sollen die Schulen ab einer Inzidenz von 165 auf Distanzunterricht umstellen.
Bayern weicht aber davon ab: Hier wird es schon ab einer Inzidenz von 100 Distanzunterricht geben. Ausgenommen sind die Abschlussklassen an Grund- und weiterführenden Schulen sowie die elfte Jahrgangsstufe.
Mit Material der dpa
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