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Coronavirus in München

Ab heute: Die Corona-Regeln in München werden NOCHMALS verschäft – das gilt jetzt

Stand 17.10.20 - 15:02 Uhr

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München liegt seit Tagen über dem 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen. Der Freistaat Bayern hat für diesen Fall eine Verschärfung der Corona-Regeln festgelegt. Diese treten heute, 17. Oktober, in Kraft. 

Ab heute: Die Corona-Regeln in München werden NOCHMALS verschäft – das gilt jetzt

© Foto: shutterstock

Diese Corona-Regeln gelten in München ab dem 17. Oktober

Seit mehreren Tagen liegt München über dem kritischen 7-Tage-Inzidenzwert von 50 – Tendenz weiter steigend. Bei dieser Zahl an Neuinfektionen wird es für die Münchner Gesundheitsamt zunehmend schwierig, die Infektionsketten schnell zu unterbrechen, um eine unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.

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Dieter Reiter mit mahnenden Worten 

"Leider zeigt die Erfahrung der letzten Wochen, dass dort, wo Menschen vor allem in größeren Gruppen länger zusammenkommen, die Wahrscheinlichkeit einer schnellen Virusverbreitung besonders hoch ist und das umso mehr, wenn dabei Alkohol konsumiert wird.

Deshalb appelliere ich eindringlich an die Münchnerinnen und Münchner: Jetzt müssen alle mithelfen, damit wir das Infektionsgeschehen in unserer Stadt im Griff behalten können.
Halten Sie die Coronaregeln ein, auch wenn sie weitere Einschränkungen für uns alle bedeuten. Halten Sie Abstand, beachten Sie die Hygieneregeln, tragen Sie bitte Ihre Alltagsmaske und sorgen Sie jetzt, da wir uns wieder vermehrt in geschlossenen Räumen aufhalten, für regelmäßiges Lüften." so Oberbürgermeister Dieter Reiter.

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Ab sofort gelten die verschärften bayerischen Corona-Maßnahmen

Angesichts stark steigender Corona-Infektionszahlen ist die vom Freistaat vorgegebene Verschärfung der Corona-Maßnahmen am 17. Oktober in Kraft getreten.

Aktuell meldet das Robert Koch-Institut (RKI) für München 60,6 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen der letzten sieben Tage. Damit liegt die Münchner 7-Tage-Inzidenz erneut deutlich über dem Schwellenwert von 50 und es gelten folgende Regelungen:

Hier gilt in München Maskenpflicht

Es besteht weiterhin eine generelle Maskenpflicht:

  • in der Altstadt-Fußgängerzone einschließlich Sendlinger-Tor-Platz,
  • Rosental zwischen Sendlinger Straße und Rindermarkt,
  • Rindermarkt, Viktualienmarkt,
  • Dienerstraße, Schrammerstraße, Landschaftstraße,
  • auf den Gehwegen im Tal sowie in der Schützenstraße
  • und im Stachus-Untergeschoss.

Auf die Maskenpflicht wird an den Zugängen zu den jeweiligen Bereichen mit Schildern hingewiesen.

Außerdem gilt in München Maskenpflicht:

  • auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden
  • sowie in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten vorgeschrieben.
  • Darüber hinaus gilt jetzt in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos, bei Tagungen und Kongressen sowie für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen auch am Platz Maskenpflicht.

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Kontaktbeschränkungen auf maximal fünf Personen oder zwei Hausstände

Für private Feiern (wie z.B. Hochzeiten, Beerdigungen und Geburtstage) gilt eine Beschränkung auf maximal 5 Personen oder zwei Hausstände.

Auch der gemeinsame Aufenthalt im privaten sowie im öffentlichen Raum und an einem gemeinsamen Tisch in der Gastronomie ist nur in Gruppen von bis zu 5 Personen oder zwei Hausständen gestattet.

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Sperrstunde, Alkoholverkaufs- und konsumverbot

In der Gastronomie wird eine Sperrstunde ab 22 Uhr eingeführt.

Zusätzlich gilt ein Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum täglich ab 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages an den bekannten Hotspots:

  • Baldeplatz,
  • Gärtnerplatz,
  • Gerner Brücke,
  • Wedekindplatz
  • sowie an den Isarauen zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke.

An Tankstellen, durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste darf ab 22 Uhr kein Alkohol mehr verkauft werden.

Schulen und Kinderbetreuung

Die Maskenpflicht im Unterricht und bei der Nachmittagsbetreuung gilt nun auch für Grundschüler.

Dieter Reiter mit mahnenden Worten auf Facebook

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