Das Warten hat ein Ende
3G, Maske und Abstand: Welche Regeln gibt es für Clubs in Bayern?
Stand 30.09.21 - 16:29 Uhr
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Das Kabinett hat entschieden: Clubs und Diskotheken dürfen nach über ein und halb Jahren endlich wieder öffnen. Die wichtigsten Fragen und die passenden Antworten zu deinem ersten Clubbesuch nach der Coronapause findest du hier.
Foto: Shutterstock
Ein FAQ: Das gilt für deine nächste Nacht im Club
Wer glaubt er träumt, der liegt falsch, denn die Clubs in Bayern dürfen ihre Türen wieder für partywütige Gäste öffnen. Wer das Tanzen, Schwitzen und Feiern während Corona sehnsüchtig vermisst hat, der kann ab diesem Wochenende wieder richtig Gas geben. Auch in München laufen die Vorbereitungen für das erste Partywochenende nach der langen Auszeit.
- Anzeige -Damit es durch die Wiedereröffnung nicht zu Hotspots oder großen Infektionsherden kommt, müssen dabei bestimmte Regeln eingehalten werden. Im Folgenden haben wir für dich die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt, damit du am Wochenende unbesorgt feiern gehen kannst:
Ab wann machen die Clubs wieder auf?
Ab diesem Freitag, dem 1. Oktober an darf in den Clubs und Diskotheken Bayerns wieder getanzt werden. Auf den jeweiligen Social-Media-Seiten der Clubs, kannst du nachschauen, ob dein Lieblingsclub in München schon öffnet und welche DJs dich dort erwarten werden.
- Anzeige -Welche Zugangsregeln gelten?
Für Besucher sowie Beschäftigte mit Kundenkontakt gilt eine verschärfte 3G-Regel: Einlass bekommen nur Geimpfte und Genesene, oder Personen, die einen negativen PCR-Test vorweisen können. Achtung! Ein Antigen-Schnelltest oder ein Selbsttest reichen dafür nicht aus. Beschäftigte mit Kundenkontakt müssen mindestens zweimal wöchentlich einen PCR-Test machen.
Gibt es eine Maskenpflicht oder Abstandsregel?
Nein, im Club gibt es keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und auch keine Abstandsregeln. Auch bei der Getränkeausgabe an der Theke müssen keine Masken getragen werden. Die Staatsregierung fordert jedoch «konsequente Kontrollen». Verstöße sollen mit einem Bußgeld bestraft werden, dass bei 5.000 € für den jeweiligen Betreiber und 250 € für die Einzelperson liegen solle. Das Gefühl im Club soll aber trotz strenger Kontrollen bleiben, wie man es von den Zeiten vor der Pandemie gewohnt ist.
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