Gesetzesänderung
Bundestag beschließt Aufhebung von Werbeverbot für Abtreibung
Stand 24.06.22 - 12:02 Uhr
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Viele Jahre wurde über die Sinnhaftigkeit des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch diskutiert. Jetzt hat der Bundestag die Aufhebung beschlossen.
©Boris Roessler/dpa
Paragraf galt lange als umstritten
Berlin (dpa) – Der Bundestag hat die Aufhebung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen.
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Eine große Mehrheit der Abgeordneten stimmte heute im Plenum für den Regierungsentwurf zur Streichung des entsprechenden Gesetzesparagrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch.
Union und AfD stimmten gegen Regierungsentwurf
Die Fraktionen von Union und AfD stimmten dagegen, Enthaltungen gab es nicht. Bundesjustizminister Marco Buschmann bezeichnete die bisherige Regelung als «absurd und aus der Zeit gefallen». Jede Verurteilung von Ärztinnen und Ärzten sei «eine Verurteilung zu viel».
Ärztinnen und Ärzte dürfen damit künftig über Schwangerschaftsabbrüche werben, ohne dafür verurteilt zu werden – zum Beispiel auf der Website oder in Broschüren.
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