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Neuerungen 2023

Bürgergeld, elektronische Arbeitsunfähigkeit und mehr: Das ändert sich ab Januar

Stand 22.12.22 - 09:18 Uhr

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Das Bürgergeld ersetzt Hartz IV, elektronisches Krankmelden beim Arbeitgeber und vieles mehr: In Deutschland ändert sich zum Januar einiges. Damit du den Überblick über die Neuerungen nicht verlierst, haben wir hier eine Übersicht für dich.

Bürgergeld, elektronische Arbeitsunfähigkeit und mehr: Das ändert sich ab Januar
©shutterstock

Neuerungen ab 1. Januar 2023

Der Countdown läuft. Das Jahr 2022 ist bald vorbei und natürlich stehen einige Änderungen ab dem 1. Januar 2023 an. Die wichtigsten findest du hier:

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Bürgergeld ersetzt Hartz IV

Das altbekannte Hartz-IV-System wird ab 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld ersetzt. Hierbei sollen die Bezüge in der Grundsicherung um mehr als 50 € steigen. Alleinstehende erhalten somit 502 €. Wesentliche Teile der Reform treten aber erst zum 1. Juli in Kraft.

CO₂-Abgabe: Mieter und Mieterinnen werden entlastet

Wenn du deine CO₂-Abgabe bisher alleine bezahlen musstest, dann wirst du dich bestimmt freuen: Künftig werden die Vermieter nämlich an der Bezahlung beteiligt. Der Maßstab hierfür muss die energetische Qualität des jeweiligen Gebäudes sein. Je schlechter die Qualität ist, umso höher wird dann der Anteil des Vermieters. Sollten die Gebäude besonders Emissionsreich sein, so muss der Vermieter bis zu 95 % der CO₂-Abgaben tragen. Hier gibt es allerdings auch Ausnahmen, zum Beispiel wenn eine bessere Dämmung durch Vorgaben des Denkmalschutzes verhindert wird.

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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Ab dem 1. Januar 2023 brauchst du keinen gelben Zettel mehr bei deinem Arbeitgeber und der Krankenkasse abzugeben. Wenn du dich also ab dem 1. Januar krankmeldest, wird deine Krankenkasse deine Krankmeldung digitalisiert an deinen Arbeitgeber weiterleiten. Es ist also ausreichen, wenn du bei deinem Arbeitgeber telefonisch Bescheid gibst, dass du krank bist.

Führerscheintausch: Diese Jahrgänge sind 2023 dran

Auch im Jahr 2023 müssen wieder einige ihren Führerschein austauschen. Die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 müssen ihren Papier-Führerschein in Rosa oder Grau bis zum 19. Januar 2023 in die neue EU-einheitliche Fahrerlaubnis im Scheckkarten-Format umtauschen. Wenn der alte Führerschein bis dahin nicht getauscht wurde, kann eine Geldstrafe bei einer Kontrolle drohen.

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Kindergeld

Auch beim Kindergeld werden erhebliche Änderungen geben. Ab dem 1. Januar soll das Kindergeld auf 250 € pro Monat und Kind steigen. Das bedeutet für das erste und zweite Kind gibt es ein Plus von 31 € und für das dritte Kind ein Plus von 25 € im Monat.

Lieferkettengesetz tritt in Kraft

Seit 2021 gibt es das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nicht mehr und ab dem 1. Januar 2023 wird es für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern in Kraft treten. Bei dem Gesetz geht es hauptsächlich darum, dass man die Bedingungen aller Beteiligten an den Lieferketten verbessern möchte.

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Mehrweg-Angebotspflicht

Ab dem 1. Januar 2023 sollen Catering- und Lieferdienste sowie Restaurants dazu verpflichtet werden, Speisen und Getränke zum Bestellen und Mitnehmen in Mehrwegverpackungen anzubieten. Von dieser Verpflichtung sollen kleine Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche ausgeschlossen sein.

Mehr Wohngeld

Das Wohngeld wird im Zuge der Energiekrise ab dem 1. Januar 2023 deutlich erhöht, und zwar um durchschnittlich rund 190 € pro Monat. Außerdem soll es deutlich mehr Menschen zur Verfügung stehen. So soll das neue Wohngeld etwa zwei Millionen Menschen zugutekommen, statt bisher rund 600.000.

Ob Sie Wohngeld bekommen können und wie viel, hängt von Einkommen, Miete, Wohnort ab und ist individuell sehr unterschiedlich. Sie bekommen es nicht automatisch, sondern nur auf Antrag bei Ihrer Kommune.

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