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Neuerungen & Events im April

April 2026 in München: Diese Änderungen und Events stehen an

Stand 31.03.26 - 13:57 Uhr

Spitzensport, Konzerte, Frühlingsfest und neue Regeln: Alle Neuerungen und Regeländerungen in München im April findest du hier.

April 2026 in München: Diese Änderungen und Events stehen an
 ©Foto: Pexels

Das ändert sich im April für Münchnerinnen und Münchner

Mit dem April kommt nicht nur der Frühling nach München: Die Hofflohmärkte gehen los, das Frühlingsfest startet, die Osterferien laufen und einige Regeln ändern sich auch. Das Wichtigste im Überblick.

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Was geht in München im April?

  • 19. März bis 4. April: Blütenflotte – Frühlingsmarkt rund um die Alte Utting
  • 11. April bis 19. April: BMW Open – Spitzentennis auf der Anlage des MTTC Iphitos
  • 11. April: erster Hofflohmarkt der Saison in Pullach. Alle Termine hier
  • 17. April bis 10. Mai: 60. Münchner Frühlingsfest
  • ab 17. April: Jurassic World Ausstellung, Kleine Olympiahalle
  • 18. April: Riesenflohmarkt auf der Theresienwiese
  • 18. April: Johannes Oerding Konzert, Olympiahalle
  • 25. April bis 3. Mai: Auer Dult, Mariahilfplatz
  • 29. April: Michael Patrick Kelly Konzert, Olympiahalle
  • 30. April: ENNIO Konzert, Olympiahalle
  • 30. April: Kinostart „Der Teufel trägt Prada II“

Diese Regeln ändern sich im April 2026

Mehr Geld für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Rund 925.000 Tarifbeschäftigte der Länder profitieren ab dem 1. April von einer Gehaltserhöhung. Nach der Einigung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern steigen die Löhne um 2,8 Prozent – mindestens jedoch um 100 Euro monatlich. Die Regelung gilt in 15 der 16 Bundesländer, da Hessen traditionell eigene Tarifverhandlungen führt.

Die Anpassung ist Teil eines längerfristigen Tarifabschlusses: Eine weitere Erhöhung ist bereits für den 1. März 2027 vorgesehen. Ziel ist es, die Kaufkraft der Beschäftigten trotz Inflation zu stabilisieren und den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber attraktiver zu machen.


Lachgas-Verbot für Minderjährige

Ab dem 12. April gilt bundesweit ein Verkaufs- und Besitzverbot von Lachgas für Minderjährige. Zusätzlich wird der Online-Handel komplett untersagt, ebenso der Verkauf über Automaten. Hintergrund sind zunehmende Fälle von Missbrauch – insbesondere unter Jugendlichen.

Mediziner warnen schon länger vor den Risiken: Der Konsum kann kurzfristig zu Bewusstlosigkeit führen, langfristig drohen schwere Nervenschäden. Neben Lachgas werden auch strengere Regeln für die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) eingeführt, die als sogenannte K.-o.-Tropfen missbraucht werden können.


Kostenlose Lungenkrebs-Früherkennung

Starke Raucherinnen und Raucher haben künftig Anspruch auf eine kostenlose jährliche Untersuchung zur Früherkennung von Lungenkrebs. Das neue Angebot gilt ab dem 1. April für aktive und ehemalige Raucher im Alter von 50 bis 75 Jahren.

Die Untersuchung erfolgt mittels Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT) und wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Allerdings könnte der Start zunächst schleppend verlaufen: Viele Praxen müssen erst speziell geschult werden, zudem benötigen Radiologen eine zusätzliche Genehmigung. Experten sehen in dem Programm dennoch einen wichtigen Schritt, um Lungenkrebs früher zu erkennen und die Überlebenschancen deutlich zu erhöhen.


Osterferien in den Bundesländern

In den meisten Bundesländern haben die Osterferien bereits Ende März begonnen. Millionen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte nutzen aktuell die unterrichtsfreie Zeit. Eine Ausnahme bildet Hamburg – dort sind die Ferien schon wieder vorbei. In Bayern startet die Schule wieder am 13. April.

Wie jedes Jahr sind die Ferientermine bewusst gestaffelt, um Verkehrschaos zu vermeiden und die Reiseinfrastruktur zu entlasten.


USB-C wird Pflicht bei Laptops

Ab dem 28. April müssen alle neu verkauften Laptops in der EU mit einem USB-C-Ladeanschluss ausgestattet sein. Für Smartphones und kleinere Geräte gilt diese Regelung bereits seit Ende 2024.

Die Maßnahme ist Teil einer EU-weiten Strategie, Elektroschrott zu reduzieren und einheitliche Standards zu schaffen. Selbst leistungsstärkere Geräte, die mehr als die über USB-C möglichen 240 Watt benötigen, müssen künftig zumindest zusätzlich einen entsprechenden Anschluss bieten.


Warnhinweise gegen „Mogelpackungen“ in Österreich

In Österreich gelten ab dem 1. April strengere Transparenzregeln im Handel: Wenn Produkte bei gleichbleibender Verpackungsgröße weniger Inhalt enthalten und der Preis nicht sinkt, müssen Händler ihre Kunden darauf hinweisen – und zwar für mindestens 60 Tage.

Verstöße können mit Strafen von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. Die Maßnahme richtet sich gegen sogenannte „Shrinkflation“, also versteckte Preiserhöhungen durch kleinere Füllmengen. Auch in Deutschland wird aktuell diskutiert, ob ähnliche Regelungen eingeführt werden sollen.

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