Infoblatt des KVR
Warnung vor Krähen-Angriffen
Stand 20.03.19 - 10:59 Uhr
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In Münchens Parks kann es ab März vermehrt zu Krähen-Angriffen kommen. Das KVR warnt vor Attacken aus der Luft und Verletzungsgefahr durch Krallen- und Schnabelhiebe. So kannst du dich schützen.
Verletzungsgefahr durch Krallen- und Schnabelhiebe
Achtung, die Rabenkrähen sind wieder unterwegs! Das Kreisverwaltungsreferat München warnt auf seiner Internetseite davor, dass es besonders im Frühjahr zu schmerzhaften Attacken aus der Luft kommen kann. Für Menschen und auch für Haustiere bestehe Verletzungsgefahr durch Krallen- und Schnabelhiebe der Krähen.
- Anzeige -Warum aber attackieren die Krähen überhaupt uns Menschen?
Der Grund ist einfach: ab Mitte März werden die Jungtiere flügge. In der sogenannten "Ästlingsphase" werden die jungen Krähen von den Elterntieren außerhalb des Nestes betreut. Die Jungtiere sind in dieser Phase noch unsichere Flugschüler und halten sich häufig in Bodennähe auf. Um die Jungtiere vor potenziellen Gefahren zu schützen, kann es passieren, dass die Elterntiere Menschen und andere Tiere zum Schein oder mit echten Angriffen attackieren, um die vermeintlichen Bedrohungen von den Jungtieren fernzuhalten.
[MD_Portal_Script ScriptID="6381441" location="leftALone"]So kannst du dich schützen
Insbesondere an Gefahren-Orten wie Parks oder Grünflächen musst du im Frühjahr mit Krähen-Attacken rechnen. Unter keinen Umständen solltest du Krähen mit Futter anlocken, denn dann verlieren sie erst recht die Scheu und den Respekt vor Menschen. Halte außerdem Abstand von den Jungvögeln und besonders von deren Nistplätzen.
Oft greifen Rabenkrähen nur einzelne Personen an. Solltest du dennoch allein unterwegs sein, kann eine Kopfbedeckung vor Verletzungen durch Attacken aus der Luft schützen. Außerdem kann ein Regenschirm oder Stock zur Krähen-Abwehr hilfreich sein. Diese Hilfsmittel aber bitte nur bei konkreten Attacken einsetzen – keinesfalls solltest du selbst aggressiv auf die Krähen damit zugehen.
Solltest du dennoch attackiert werden, verlasse unverzüglich den Ort des Geschehens und melde die Attacke der Verwaltung des betroffenen Grundstücks. Diese kann dann zusammen mit dem KVR Maßnahmen prüfen und einleiten.
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