Hilfe für Helfer
Tragischer Tod von Feuerwehrmann: Hier kannst du spenden
Stand 02.06.24 - 17:43 Uhr
Während eines Einsatzes im Hochwasser ist ein Feuerwehrmann ums Leben gekommen. Wenn du helfen möchtest, kannst du hier für die Hinterbliebenen spenden.
©LFV Bayern
Er half Menschen und verlor dabei sein Leben
Ein 42-jähriger Feuerwehrmann ist während der Hochwasserlage bei einer Rettungsaktion in Pfaffenhofen an der Ilm ums Leben gekommen. Er sei in der Nacht von Samstag auf Sonntag leblos geborgen worden. Unsere Gedanken sind bei seiner Familie. Ruhe in Frieden.
Die Feuerwehren in Bayern werden die kommende Woche mit Trauerflor unterwegs sein. Der Landesfeuerwehrverband hat für solche Vorfälle seit 1996 ein Sonderspendenkonto, über das die Verbliebenen unterstützt werden. 100 Prozent der Spenden kommen an.
Spenden für verunfallte freiwillige Helfer
Wenn du auch spenden möchtest, kannst du das unter folgendem Konto:
Kontoinhaber: Landesfeuerwehrverband Bayern
IBAN: DE34700202700039609576
BIC: HYVEDEMMXXX
Bank: HypoVereinsbank München
Weitere Infos zum Sonderspendenkonto des LFV findest du hier.
Alle weiteren aktuellen Entwicklungen zur Hochwasserlage findest du hier:
Bleib immer bestens informiert!
Mit unserem kostenlosen 95.5 Charivari-Newsletter verpasst du keine Highlights mehr. Von Top-Konzerten über exklusive Gewinnspiele bis hin zu Einblicken in Larissa Lannert live - wir liefern dir wöchentlich alles Wichtige direkt in dein Postfach.
Mehr Beiträge und Themen
Hunderttausende Pendler müssen in München kommende Woche schon wieder nach Alternativen zum ÖPNV suchen.
Es geht wieder los: die Starkbierfeste in München. Wir zeigen dir, wo sie stattfinden und wann du dabei sein kannst.
Im Urwaldhaus klammert sich das Schimpansenbaby an Mama Zenta und wirft erste neugierige Blicke – ein niedlicher Anblick für Gäste im Münchner Tierpark Hellabrunn.
Ein Gericht ordnet an, dass an der Landshuter Allee in München langsamer gefahren werden muss. Trotzdem will der Oberbürgermeister erst mal nichts ändern. Jetzt erhöht die Gegenseite den Druck.
Hast du schon mal was richtig Cooles bei einer Versteigerung ergattert? Am 25. Februar 2026 hast du wieder die Chance! Die MVG versteigert jede Menge Fundsachen, die in U-Bahn, Tram und Bus liegengeblieben sind.
Tempo 50 oder Tempo 30 auf der Landshuter Allee? Jetzt gab es ein neues Urteil am Münchner Verwaltungsgericht.
Am Faschingsdienstag wird es besonders bunt im Tierpark: verkleidete Kinder bis 14 Jahre kommen kostenlos in den Tierpark Hellabrunn.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) hat einen weiterentwickelten Reformkatalog vorgestellt, der den Erwerb der Fahrerlaubnis vor allem günstiger machen soll.
Am Handy mit einem Klick die Steuererklärung machen? Was lange wie ein unerfüllbarer Wunsch klang, soll ab Juli möglich werden. Zumindest für die ersten Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland.
Wie ein Kühlschrank auf minus 273 Grad für Hoffnung auf staufreie Städte und schnellere Medikamentenforschung sorgt. Und warum Bankdaten trotzdem noch sicher sind.
DESK
Giesinger Bräu plant seine Bierrevolution: Brauerei-Chef Steffen Marx kündigte an, einen Bürgerentscheid anzustoßen, um sein Bier ab 2027 auf der Wiesn ausschenken zu dürfen.
Eine Mutter aus München-Giesing hat sich an Larissa gewandt – mit einer Bitte, die ans Herz geht. Jede Unterstützung hilft!
Zimmerbrand in der Schwanthalerstraße: Feuerwehr war im Einsatz, Vollsperrung. Mittlerweile ist der Brand unter Kontrolle und alle betroffenen Personen wurden gerettet.
Zwei Anwohner der Landshuter Allee erstreiten langsameres Fahren am Mittleren Ring für bessere Luft - doch die Stadt München will das Tempolimit nicht ändern. Jetzt hofft sie auf die nächste Instanz.
Die Eisbachwelle im Englischen Garten ist zurück! Überraschende Wende nach Surfverbot. Erfahre mehr über den Testbetrieb und die geplante Demo.
„All good things come to an end.“ Nach fast zehn Jahren muss der Blitz Music Club nun seine Türen schließen.
Die Debatte über Social-Media-Verbote für Kids läuft auf Hochtouren. Allen voran schaltet sich der Kanzler ein. Doch kann ein Verbot alleine ausreichen?