Alles rund um die MVG
Schwarzfahren trotz Ticket
Stand 19.02.18 - 17:14 Uhr
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Schwarzfahren trotz gültigem Ticket? Klingt unmöglich, ist aber tatsächlich keine Seltenheit. Wir zeigen dir, was es rund um das MVG-Ticket alles zu beachten gibt.

Was du über die MVG noch nicht wusstest
"Guten Tag, die Fahrscheine bitte!" Dieser Satz löst häufig ein ganz schön mulmiges Bauchgefühl aus. Und das trotz gelöstem Fahrschein. Denn es gibt weitaus mehr zu beachten. Ein Schwarzfahrer bist du bereits, wenn du dein Ticket aus Versehen auf der Rückseite entwertet hast. Ebenfalls gibt es besondere Regeln wenn du am Gleis auf jemanden wartest oder ein Fahrrad mit der MVG transportieren möchtest.
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1. Ticketkontrollen
Sobald Kontrolleure zusteigen und nach den Fahrscheinen fragen, musst du deines griffbereit haben. Wie viel Zeit du zum Suchen nach dem Ticket hast, liegt im Ermessen des Kontrolleurs. Die MVG weist aber darauf hin, dass zwischen zwei Stationen im Durchschnitt weniger als zwei Minuten Fahrzeit liegen. Um möglichst viele Passagiere kontrollieren zu können, akzeptieren Kontrolleure häufig keine Fahrscheine, die erst nach längerem Suchen vorgezeigt werden.
Kontrollen sind auch am Bahnsteig und in den Zwischengeschossen möglich. Daher ist es wichtig, den gültigen Fahrschein bis zum Verlassen des Bahnhofs griffbereit zu haben.
2. Warten am Bahnsteig
Du willst am Gleis nur kurz auf jemanden warten? Ohne ein gültiges Ticket ist das nicht erlaubt. Dafür gibt es in München die sogenannte Bahnsteigkarte. Aktuell kostet diese 0,40€. Sobald du den zahlungspflichtigen Bereich betrittst, musst du die Bahnsteigkarte oder einen gültigen Fahrschein mitführen. Für das Warten an Bus- und Tram-Haltestellen brauchst du jedoch kein Ticket.
3. HandyTicket
Wichtig ist es, dass du das HandyTicket bereits vor Betreten des Bahnsteigs löst. Kontrolleure sehen den Fahrschein auf dem Handy dann als gültig an, wenn etwa 2 Minuten zwischen dem Entwerten und der Abfahrt liegen. Außerdem musst du auf den Ladebalken in der App achten. Erst wenn dieser grün leuchtet, ist dein Ticket gültig.
Nur wenn du dein HandyTicket in der App vorzeigen kannst, ist es gültig. Screenshots oder ausgedruckte Tickets werden von den Kontrolleuren nicht anerkannt. Übrigens gelten auch technische Störungen oder ein leerer Handy-Akku als Schwarzfahren.
4. Defekter Fahrkarten-Automat
Wenn du dein Ticket auf Grund eines defekten Fahrkarten-Automats nicht entwerten kannst, musst du es zunächst an allen anderen Automaten oder Schaltern der Station versuchen. Nur wenn es dort tatsächlich keine Möglichkeit gibt einen Fahrschein zu lösen, darfst du ohne gültigen Fahrschein einsteigen. Der defekte Automat sendet Signale an die Zentrale, sodass auch die Kontrolleure darüber informiert werden. Im Bus musst du dem Busfahrer über den kaputten Automaten in Kenntnis setzen.
5. Mitnahme von Fahrrädern
Grundsätzlich darfst du ein Fahrrad in der S-Bahn sowie der U-Bahn transportieren. Dafür musst du ein Fahrrad-Tagesticket kaufen. Aber Achtung! Von Montag bis Freitag gelten von 6 – 9 Uhr sowie außerhalb der Schulferien auch von 16 – 18 Uhr Sperrzeiten. In diesen Zeiträumen ist die Fahrradmitnahme nicht erlaubt. Im Bus oder der Tram darfst du zu keiner Zeit ein Fahrrad mitnehmen. Kinderräder und Klappräder sind von den Regelungen ausgenommen.
6. Ablaufdatum beachten
Übrigens: Sobald die MVG die Preise der Fahrscheine erhöht hat, musst du besonders auf die Tickets achten, die du bereits gekauft hast. Diese sind nach einer Tariferhöhung nur noch 3 Monate gültig.
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