Jahreswechsel 2019/2020
Regelungen für Silvesterfeuerwerk in München
Stand 07.01.20 - 10:22 Uhr
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Zum Jahreswechsel 2019/2020 gelten für München erstmals Verbote und Einschränkungen für das Silvesterfeuerwerk. Wo Rakteten und Böller dann tabu sind, erfährst du hier.
Foto: Shutterstock
Die Verbote und Beschränkungen im Überblick
Auf Basis einer Gefahreneinschätzung der Polizei wird es zum Jahreswechsel 2019/2020 in München erstmalig Einschränkungen und Verbote für Feuerwerksraketen und Böller geben. Das reine Knallen können Kommunen laut Sprengstoffgesetz in dicht besiedelten Gegenden verbieten.
- Anzeige -Laut dem KVR kann in München insbesondere die Situation am Marienplatz und in der Fußgängerzone bis zum Stachus nicht mehr länger verantwortet werden. Die Kombination aus enger Bebauung, dicht gedrängt stehenden Menschen, Alkohol und Pyrotechnik führte bereits in den Vergangenen Jahren dazu, dass man sich nicht mehr sicher sein konnte, den Jahreswechsel im Herzen Münchens unbeschadet zu überstehen.
Für diese Bereiche in München in gilt das Feuerwerksverbot
Ein komplettes Feuerwerksverbot wird es in Teilen der Altstadt-Fußgängerzone geben. Von Dienstag, 31.12.2019, 21 Uhr, bis Mittwoch, 1.1.2020, 2 Uhr, sind das Mitführen, Abbrennen oder Abschießen pyrotechnischer Gegenstände untersagt. Das Gebiet umfasst den Marienplatz und Abschnitte der angrenzenden Straßen, außerdem Kaufinger Straße, Neuhauser Straße und Karlsplatz/Stachus.
Außerdem gilt das komplette Feuerwerksverbot jetzt auch am Viktualienmarkt. Aufgrund des bestehenden Brandrisiko auf dem verwinkelten, dicht bebauten Markt bestehe eine erhöhte, potenzielle Brandgefahr. Das hat der Stadtrat am Mittwoch, 18. Dezember, nachträglich beschlossen.
In diesem Bereich werden zum Jahreswechsel rund 55 Schilder mit Verbotspiktogrammen und dem Text „Feuerwerk verboten! / Fireworks prohibited!“ auf die Regelung hinweisen. Vom Mitführverbot ausgenommen sind Anwohnerinnen und Anwohner, die Pyrotechnik mit sich führen, um diese in ihre Wohnung oder von ihrer Wohnung in einen Bereich außerhalb der Verbotszone zu transportieren.
Karte: Landeshauptstadt München
Wo Böllern in München verboten wird
Zusätzlich gibt es ein Böllerverbot in der Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings. Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen mit ausschließlicher Knallwirkung, also Silvesterknaller und Böller, ist am gesamten 31.12.2019 und am gesamten 1.1.2020 in der Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings untersagt.
Karte: Landeshauptstadt München
Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 1.000 Euro
Die Polizei ist für den Vollzug des Feuerwerksverbots zuständig. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden. Der Kommunale Außendienst (KAD) der Landeshauptstadt wird die Polizei bei der Überwachung des Verbots unterstützen.
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