In München
„Oktoberfest“ bald als Marke geschützt
Aktualisiert 04.05.2021 - 14:29 Uhr
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Bald darf der Begriff Oktoberfest nur noch mit einer Lizenz der Stadt verwendet werden. Welche Auswirkungen das auf die Dubai-Planungen hat, verraten wir hier.
Foto: Shutterstock
Künftig wird wohl eine Lizenz für die Namensnennung nötig
Patent- und Markenanmeldungen sind für langwierige Verfahren bekannt: Nach fünf Jahren hat die EU-Behörde für geistiges Eigentum (EUIPO) den Münchner Antrag auf Schutz der Marke "Oktoberfest" bekannt gegeben. Die Einspruchsfrist soll noch bis Ende Juli laufen. Das Ziel: dem Missbrauch der Marke Oktoberfest entgegenwirken.
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Insgesamt soll der Begriff für 22 „Produktklassen“, wie Seifen oder Kreditkarten geschützt werden. Die Lizenz für den Begriff bedeutet keinesfalls, dass die rund 150 Wiesn-Imitate, wie in Malaysia oder Brasilien oder auch das geplante Oktoberfest in Dubai nicht mehr stattfinden dürfen. Diese Veranstaltungen müssen lediglich eine Erlaubnis einholen.
Andere Wiesn-Begriffe sind bereits geschützt
Viele Begriffe die mit dem Oktoberfest zusammenhängen sind bereits geschützt. Der Name „Wiesn“ zum Beispiel, obwohl dieser wesentlich weniger bekannt als „Oktoberfest“ ist. Auch „Oide Wiesn", "Wiesnbier", "Wiesnkönig", ebenso "Wiesnglupperl" – das sind mit Namen gravierte Wäscheklammern – "Wiesnschönheit" und "Wiesn-Vegetarier" benötigen eine Lizenz.
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