München-Pass
Gehaltsgrenze bei München Pass wird angepasst: Stadt entlastet noch mehr Münchner
Stand 14.03.24 - 13:56 Uhr
Schon bald sollen noch mehr Familien vom München-Pass profitieren. Die Stadt will das teure Leben in München erleichtern.
©Tierpark Hellabrunn/Maria Fencik
Stadt will mehr Familien mit München-Pass entlasten
Mit dem München-Pass können Familien mit geringem Einkommen ermäßigt oder teilweise umsonst in Münchens Schwimmbäder gehen. Das ist aber nicht das einzige Angebot. Familien bekommen unter anderem auch vergünstigten Eintritt in Museen, Kinos, Theater und den Tierpark.
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Schon zum 15. März sollen mehr Familien den München-Pass beantragen können. Die Rathaus-Koalition will die Einkommensgrenze nämlich deutlich anheben. Bisher lag die Grenze bei 1660 Euro netto. Ab Mitte März sollen Personen mit einem Einkommen von 1800 Euro netto einen München-Pass bekommen.
München-Pass nicht nur für Sozialhilfeempfänger
Bei einem Zwei-Personen-Haushalt liegt die Grenze bei 2700 Euro netto. Bei Familien mit Kindern kommt es auf die Anzahl der Kinder und deren Alter an. Ist das Kind beispielsweise unter 14 Jahre alt, dürfen die Eltern zusammen 3240 Euro netto verdienen.
Sind es zwei Kinder, eins unter 14 Jahre und eins über 14 Jahre, dann liegt die Grenze sogar bei 4140 Euro netto. Der München-Pass richtet sich nicht nur an Sozialhilfeempfänger, sondern an alle Familien, die mit einem geringen Einkommen knapp über der Sozialhilfe auskommen müssen.
Das sind die Vorteile vom München-Pass
Mit dem München-Pass müssen Eltern in geförderten Kitas keine Gebühren zahlen. Darüber hinaus erhalten Inhaber des Passes mit der Isarcard S eine deutliche Ermäßigung auf das MVV-Ticket, Senioren können sich ein warmes Mittagessen in den Alten- und Service-Zentren leisten und Familien mit Kindern können teilweise umsonst in Münchens Schwimmbäder gehen.
So beantragst du den München-Pass
Den München-Pass beantragst du in einem Sozial-Bürger-Haus. Für die Beantragung brauchst du folgende Unterlagen:
- gültiger Ausweis
- Bescheid über Leistungen nach dem SGB II oder Leistungen nach dem SGB XII oder
- Bescheid vom Amt für Wohnen und Migration oder
- Bescheid von der Kindergeldkasse oder
- Nachweise über Einkommen, Vermögen und Miete oder
- Nachweis über Teilnahme Bundesfreiwilligendienst oder
- Nachweis über Teilnahme am Freiwilligen Sozialen beziehungsweise Ökologischen Jahr
Hier kannst du den München-Pass online beantragen!
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