Einkaufen im Freien
Maskenpflicht: Diese Regelungen gelten für Viktualienmarkt und andere Märkte
Stand 11.05.20 - 15:55 Uhr
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Viele Münchner gehen regelmäßig auf dem Viktualienmarkt oder anderen Wochenmärkten einkaufen. Doch wie verhält es sich dort mit der Maskenpflicht? Muss ich auch beim Einkaufen im Freien eine Maske tragen?
Foto: Shutterstock
Muss ich auf Wochen- und Bauernmärkten im Freien eine Maske tragen?
Seit dem 27. April 2020 gilt für den Einzelhandel in Bayern die Maskenpflicht. Für die festen Lebensmittelmärkte sowie Wochen- und Bauernmärkte in München, die im Freien stattfinden, war diese Regelung bislang jedoch nicht eindeutig festgelegt. Muss auch beim Einkaufen im Freien von Käufern und Verkäufern eine Maske getragen werden?
- Anzeige -Zunächst wurde eine generelle Maskenpflicht auf allen Märkten ausgesprochen. Aus Praktikabilitätsgründen haben die Markthallen München den Freistaat Bayern um Klarstellung gebeten.Â
Maskenpflicht nur innerhalb von Marktständen
Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) bei Verkaufsständen im Freien, also auf Wochen- und Bauernmärkten, vor Marktständen oder auf Marktflächen, gilt demnach nicht.
Und: Beim Verkauf in festen Marktgebäuden, wie auf den vier festen Münchner Lebensmittelmärkten, muss eine Maske getragen werden. Also: sobald es eine Tür gibt, muss man dahinter eine Mund-Nasen-Maske tragen. Die vier festen Münchner Lebensmittelmärkte sind der Viktualienmarkt, der Elisabethmarkt, der Markt am Wiener Platz und der Pasinger Viktualienmarkt. Doch auch hier gilt: die Marktstände, die sich im Freien befinden, können ohne Maske im Rahmen des Einkaufs besucht werden.
[MD_Portal_Script ScriptID="9217250" location="leftALone"]Alltagsmasken müssen danach nur innerhalb von Marktständen getragen werden. Jeder darf natürlich gerne freiwillig eine Maske auch beim Einkauf im Freien aufsetzen.
Beim Einkauf Mindestabstand einhalten und Waren nicht anfassen
Das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern sowie die üblichen Hygieneregeln müssen aber weiterhin eingehalten werden. Weder Waren noch andere Personen dürfen berührt werden.
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