Mindestlohn Erhöhung
Erhöhung ab 2023: In diesen Branchen gelten höhere Mindestlöhne im kommenden Jahr
Stand 09.12.22 - 09:41 Uhr
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Für das Jahr 2023 gibt es in verschiedenen Branchen höhere Mindestlöhne, die teilweise sogar schon ab Januar bezahlt werden. Welche Branchen das sind und wie hoch die Mindestlöhne werden, kannst du hier lesen.

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Mehr Geld in vielen Branchen: Höhere Mindestlöhne kommen
Du hast es vielleicht schon mitbekommen, bereits im Oktober 2022 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro gestiegen. Mit einer weiteren Steigerung kann man wahrscheinlich frühestens erst 2024 rechnen.
Der Mindestlohn ist grundsätzlich für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen über 18 Jahre gedacht, aber auch hier gibt es Ausnahmen, wie etwa Auszubildende, Heimarbeiter oder Langzeitarbeitslose.
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Wo gelten höhere Mindestlöhne schon ab Januar?
Es existieren aber auch für verschiedene Branchen höhere Mindestlöhne, die in Tarifverträgen festgeschrieben sind. Unter anderem sind einige Steigerungen für das Jahr 2023 geplant, allerdings starten nicht alle schon zum 1. Januar. Damit du den Überblick nicht verlierst, findest du hier alle Informationen.
Aus- und Weiterbildung
Pädagogische Mitarbeiter
Aus- und Weiterbildung
Pädagogische Mitarbeiter mit Bachelor
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Dachdeckerhandwerk
Geselle
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Mindestlöhne in der Altenpflege
Hier bekommen die Beschäftigten zweimal eine Erhöhung. Einmal ab Mai und eine weitere ab Dezember. Außerdem haben sie bei einer 5-Tage-Woche den Anspruch auf mindestens 29 Tage Urlaub.
Mindestausbildungsvergütung für Azubis
Du hast vor, 2023 eine handwerkliche oder betriebliche Ausbildung zu beginnen? Dann solltest du jetzt gut aufpassen. Wer nächstes Jahr eine Ausbildung beginnt, bekommt eine neue höhere gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 620 Euro. Tatsächlich sind auch für die weiteren Ausbildungsjahre Erhöhungen von 18 Prozent (732 Euro), 35 Prozent (837 Euro) und 40 Prozent (868 Euro) geplant.
Diese Vergütung gilt für alle Berufe, die nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelt sind. Sie gelten nicht für landesrechtlich geregelte Berufe wie Erzieher oder für Berufe im Gesundheitswesen.
Ganz wichtig zu wissen! Sollten die Betriebe die Mindestausbildungsvergütung nicht zahlen, kannst du eine Nachzahlung anfordern und den Betrieben können somit Strafen wegen Ordnungswidrigkeiten drohen.
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