Fürstenfeldbruck
Corona: Neue Beschränkungen im Landkreis Fürstenfeldbruck
Stand 09.10.20 - 15:48 Uhr
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Der Landkreis Fürstenfeldbruck verschärft seine Coronamaßnahmen deutlich. Welche Regelungen ab Samstag 10. Oktober in Kraft treten, erfährst du hier
Foto: Landratsamt Fürstenfeldbruck
7-Tage-Inzidenz: Signalwert 35 überschritten
Die 7 Tage-Inzidenz im Landkreis Fürstenfeldbruck liegt laut Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit heute bei 38,76. Laut örtlichem Gesundheitsamt war sie aber sogar am 8.Oktober auf 50,45 bemessen.
- Anzeige -Die Infektionskette ist nicht nachvollziehbar
Das örtliche Gesundheitsamt hat das Infektionsgeschehen analysiert und festgestellt: Die größte Gruppe der positiv getesteten Fälle macht die Gruppe aus, bei der der Infektionsweg nicht konkret auf einzelne mögliche Infektionskontakte zurückverfolgt werden konnte, d.h. unklar ist, wo sie sich angesteckt haben. Ferner gibt es die Gruppe der Reiserückkehrer. Hierbei sind zwei Betriebe mit mehreren Infizierten betroffen sowie zwei infizierte Familienverbände und einzelne Fälle in Schulklassen unterschiedlicher Schulformen. In diesen Gruppen haben sich Infizierungen der näheren Kontaktpersonen bestätigt. Kein besonderes Infektionsgeschehen ist derzeit in den Kindertagesstätten beobachtbar.
- Anzeige -Fürstenfeldbruck führt vermehrt Corona-Tests durch
Der Landkreis Fürstenfeldbruck geht von einer nicht örtlichen eingrenzbaren Infektionskette aus. Vielmehr handelt es sich um eine räumliche diffuse Zunahme der Infektionen, die zum einen durch eine Zunahme des Infektionsgeschenhens bedingt ist, zum anderen durch das vermehrte Testen der Bewohner. Am Bayerischen Testzentrum Fürstenfeldbruck sind seit dessen Start Anfang September 2020 über 10.500 Testungen vorgenommen worden
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Das sind die neuen Regelungen für Fürstenfeldbruck
- Bei privaten Feierlichkeiten dürfen in öffentlichen und angemieteten Räumen nur noch maximal 50 Menschen feiern
- Es wird dringend empfohlen, Feiern in privaten Räumen nicht mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen
- Ab der Jahrgangsstufe 5 gilt an allen weiterführenden und beruflichen Schulen im Landkreis Fürstenfeldbruck, die im Zeitraum vom 05.10.- 16.10.2020 von einem Infektionsgeschehen betroffen waren oder sind, für Schülerinnen und Schüler die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer, wenn dort der Mindestabstand von 1,5 m nicht gewährleistet ist. Das betrifft vorerst folgende Schulen:
– Berufsschule Fürstenfeldbruck
– Mittelschule Puchheim
– Eugen-Papst-Schule Germering
– Carl-Spitzweg-Gymnasium Gemering
Die Maßnahmen gelten bereits ab Samstag, dem 10.10.2020 bis kommenden Freitag, den 16.10.2020. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.
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