Neue Regeln
Corona: Änderungen bei den Frei- und Hallenbädern in München
Stand 01.09.21 - 16:22 Uhr
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Durch die in Bayern neu eingeführten Corona-Regeln ändert sich auf bei den Frei- und Hallenbädern einiges. Was in München für Badegäste künftig gilt, erfährst du hier.
Foto: SWM/ Robert Götzfried
Mehr Besucher und keine Reservierungspflicht mehr
Ab Donnerstag, 2.9.2021, gilt eine neue Bayerische Infektionsschutzverordnung. Für die Freibäder und Hallenbäder in München bedeutet die Neuerung voraussichtlich folgende Veränderungen:
- Anzeige -Mehr Besucher möglich – ohne Reservierung
Durch den Entfall der 10-Quadratmeter-Platzbedarfsregelung können in den Freibädern ab 2. September wieder mehr Personen eingelassen werden. Die Reservierungspflicht entfällt. Die Online-Reservierung kann aber weiterhin für die Kontaktdatenerfassung genutzt werden. Alternativ geht dies auch vor Ort via Luca App oder Handzettel.
Wieder mehr Bereiche geöffnet
In den Frei- und Hallenbädern dürfen wieder mehr Umkleiden und Duschen genutzt werden.
Die Attraktionen in den Becken wie Sprudelliegen, Wasserpilz und die große Welle im Cosimawellenbad dürfen wieder in Betrieb gehen.
Dampfbäder und Biosaunen dürfen ebenfalls den Betrieb wieder aufnehmen. Aufgüsse finden zunächst weiterhin ohne Wedeln statt. In den Dampfbädern und Saunen gilt weiterhin eine Maximalbelegung.
- Anzeige -Diese allgemeinen Corona-Regeln gelten beim Besuch
Für Hallenbäder und Saunen gilt unverändert die 3G-Regel. Der Nachweis einer Impfung, einer Genesung oder eines negativen Corona-Tests (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden, Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) muss zusammen mit dem Lichtbildausweis an der Kasse vorgelegt werden. Selbsttests werden in den M-Bädern nicht akzeptiert. Ausgenommen sind Unter-Sechsjährige sowie Schülerinnen und Schüler bei Vorlage eines Schülerausweises o.ä.
Da die Becken im Dantebad im Freibereich liegen, findet hier die 3G-Regel keine Anwendung.
Statt FFP2-Masken dürfen OP-Masken in Hallen- und Freibädern im Kassenbereich und in den Umkleiden sowie in den Hallenbädern und Sau-nen auch im Stiefelgang getragen werden.
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