Social Media Posts
Was darf man aus dem Urlaub posten und was nicht?
Stand 04.09.24 - 09:01 Uhr
Monatelang spart man auf ihn hin: der lang ersehnte Urlaub. Logisch möchte man die schöne Zeit dann auch mit Freunden und Familie in den sozialen Medien teilen. Rechtlich muss man hier aber aufpassen. Um Strafen zu vermeiden, findest du alle Infos, hier.

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Social-Media Posts: So läuft beim „Cheese“ nichts schief!
Fotos von allen möglichen Erlebnissen aus dem Urlaub knipsen sich schnell. Welche man dann auch postet, sollte gut durchdacht sein. Das Urheberrecht ist nämlich ein bedeutsames Recht in Deutschland und greift auch in den Fällen von Social Media Posts. Ausnahme davon sind Selfies, weil man selbst Fotograf ist. Fotos, die nicht von einem selbst aufgenommen wurden, darfst du zum Beispiel nicht posten. Auch wenn andere Personen zu sehen sind, verletzt ein ungefragtes Posten das Persönlichkeitsrecht dieser Person.
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Problematisch wird es auch, wenn Videos von Partys oder Ähnlichem veröffentlicht werden und die Hintergrundmusik zu hören ist. Für diese Musik ist nämlich in den meisten Fällen eine Lizenzgebühr zuzahlen. Andere Möglichkeiten wären die Verwendung der Musik der Plattform selbst oder man nutzt einfach lizenzfreie Musik, um den eigenen Post zu untermalen.
Sehr beliebt, aber rechtlich nicht ganz richtig, ist auch die Verwendung von Zitaten. Da geht es zwar nicht um den Urheber, sondern um den Zweck des Zitates. Ein Zitat darf nämlich nicht einfach so dahingestellt sein. Es muss die eigene Meinung oder Behauptung untermalen, die Verwendung muss also einen Sinn haben.
Wenn man nun einer Freundin von einer Idee erzählt, was man gerne posten möchte, sie einem dann aber zuvor kommt, sieht es eher schlecht aus. Ideen kann man nämlich nicht schützen. Also ganz genau überlegen, wem du von deinen Post-Plänen erzählt.
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