Hilfreiche Tipps für eine Vertragskündigung
Verträge kündigen: Was gibt es zu beachten?
Stand 02.02.23 - 13:55 Uhr
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Fast jeder Mensch hat einen oder mehrere Verträge zu laufen. Viele Menschen haben einen Mietvertrag oder eine KFZ-Haftpflichtversicherung oder ähnliches. Was es bei einer Kündigung zu beachten gibt, verraten wir hier.
Kündigungsfrist nicht übersehen!
Kündigung einer Wohnung
Die Gründe für einen Wohnungswechsel sind vielfältig. Manch einer bekommt Familienzuwachs, ein anderer wünscht sich einfach mehr Platz und der nächste sucht eine Wohnung in der Nähe der Arbeitsstätte. Folgende Punkte sollten dabei beachtet werden:
- unbefristete Mietverträge haben eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten
- kürzere Kündigungsfrist im unbefristeten Mietvertrag kann genutzt werden
- Vermieter muss Kündigung spätestens am dritten Arbeitstag eines Monats erhalten
- schriftliche Kündigung
- Begründung ist nicht notwendig
- Kündigung für Vermieter nur in Ausnahmefällen mit gestaffelten Fristen zwischen drei und neun Monaten möglich
Kündigung einer Versicherung
Von Versicherungen ist fast jeder von uns betroffen, sei es durch Hausrat-, Haftpflicht-, Lebens- oder KFZ-Versicherung. Aber wie kündigt man diese wieder?
Wenn eine Versicherung nicht gekündigt wird, verlängert sie sich üblicherweise um ein weiteres Jahr, es sei denn, die Versicherung endet automatisch zu einem bestimmten Zeitraum. Das kann zum Beispiel bei Reiserücktrittsversicherungen und bei Lebensversicherungen der Fall sein. Die jeweilige Kündigungsfrist kann in den allgemeinen Versicherungsbedingungen nachgelesen werden. Oft sind es drei Monate.
Kündigung der Kfz-Haftpflichtversicherung
Kfz-Haftpflichtversicherungen haben üblicherweise eine Kündigungsfrist von nur einem Monat. Stichtag ist der 30. November. Spätestens dann muss die Kündigung beim Anbieter eingegangen sein. Ist das der Fall, kann sie zum 31. Dezember wirksam werden. Bei einem Schadensfall, einer Erhöhung der Beiträge oder einem Fahrzeugwechsel, kann die KFZ-Haftpflichtversicherung jedoch auch außerordentlich gekündigt werden. Dabei wird das sogenannte Sonderkündigungsrecht angewendet, wobei der Stichtag unwichtig wird.
Kündigen des Strom- oder Gasanbieters
Heute wird der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters vielfach empfohlen. Andere Anbieter bieten oft günstigere Preise als der Grundversorger, weil sie den Strom besonders günstig einkaufen oder ein reines Onlineangebot haben.
Neuer Anbieter übernimmt die Kündigung
Wer den Anbieter wechselt, braucht sich in der Regel keine Gedanken um eine Kündigung beim alten Anbieter zu machen. Der neue kümmert sich normalerweise darum. Wer jedoch mittels Sonderkündigungsrecht kündigt, sollte schriftlich kündigen und diese auch begründen. Ein Grund für außerordentliche Kündigungen sind zum Beispiel Preiserhöhungen. Nach der Kündigung habst du noch vier Wochen Zeit, einen neuen Anbieter zu finden und sich von diesem mit Strom versorgen zu lassen.
Wer im Internet Anbieter vergleichen möchte, sollte seinen Jahresstrom- oder Gasverbrauch kennen, da dieser benötigt wird, um den günstigsten Anbieter zu finden. Falls es mit der Kündigungsfrist knapp wird, solltest du jedoch besser selbst kündigen, weil es dann oft schneller geht, als wenn dies der neue Anbieter macht.
Internetvertrag kündigen
Auch beim Internetvertrag kümmert sich in der Regel der neue Anbieter um die Kündigung. Gründe für einen Wechsel sind hier häufig bessere Konditionen oder/und ein besserer Preis. Die neue Verbindung ist vielleicht schneller oder es gibt mehr Extras für denselben Preis wie zum Beispiel eine Telefonflat oder ein Fernsehpaket. Wer jedoch trotzdem selbst kündigen möchte, weil er in naher Zukunft keinen weiteren Internetvertrag abschließen möchte, hat bei einem 2-Jahresvertrag normalerweise drei Monate Kündigungsfrist. Wie bei allen Verträgen gilt auch hier: Lieber zu früh kündigen als zu spät. Theoretisch können Sie auch schon direkt nach Vertragsabschluss wieder kündigen.
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