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Winter 2025/26

Winterreifenpflicht: Was gilt in Deutschland, Österreich, Italien und der Schweiz

Stand 31.10.25 - 13:02 Uhr

Wann gilt die Pflicht, welche Reifen sind erlaubt, und was droht bei Verstößen? Hier findest du alle Regeln, Bußgelder und Unterschiede im Ausland.

Winterreifenpflicht: Was gilt in Deutschland, Österreich, Italien und der Schweiz
©shutterstock

Das musst du 2025/2026 über Winterreifen, Bußgelder und Ausnahmen wissen

Mit den ersten kalten Nächten und Frostwarnungen stellt sich jedes Jahr dieselbe Frage: Wann muss ich auf Winterreifen wechseln – und was gilt eigentlich im Ausland? Hier erfährst du, was die Straßenverkehrsordnung in Deutschland vorschreibt, welche Reifen erlaubt sind und worauf du beim Winterurlaub in Österreich, der Schweiz oder Italien achten solltest.

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Wann gilt in Deutschland Winterreifenpflicht?

In Deutschland gilt keine feste Winterreifenpflicht nach Datum, sondern eine situative Pflicht. Das bedeutet: Du musst Winterreifen aufziehen, sobald winterliche Straßenverhältnisse herrschen, also bei:

  • Glatteis
  • Schneeglätte
  • Schneematsch
  • Eis- oder Reifglätte

Wichtig: Es gibt keinen fixen Zeitraum (z. B. „O bis O“ – Oktober bis Ostern), an dem du verpflichtet bist, Winterreifen zu fahren. Aber: Wenn du bei Schnee oder Eis mit Sommerreifen unterwegs bist, drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg.

Welche Reifen zählen als Winterreifen?

Seit 1. Januar 2018 gilt:

  • Nur Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gelten als echte Winterreifen.
  • Das ältere M+S-Zeichen („Matsch und Schnee“) allein reicht nicht mehr aus – diese Reifen dürfen seit 1. Oktober 2024 bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr verwendet werden.

Wer noch alte Reifen fährt, sollte dringend umrüsten.

Und was ist mit Ganzjahresreifen?

  • Allwetterreifen sind erlaubt, wenn sie das Alpine-Symbol tragen.
  • Reifen mit nur M+S-Kennzeichnung gelten seit Herbst 2024 nicht mehr als wintertauglich.
  • Ganzjahresreifen mit beiden Symbolen (M+S und Alpine) bleiben aber weiterhin zulässig.

Montage & Profiltiefe

  • Winterreifen müssen auf allen vier Rädern montiert sein.
  • Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 mm. → Experten empfehlen aus Sicherheitsgründen jedoch mindestens 4 mm.

Bußgelder bei Verstößen

Verstoß Bußgeld Punkte
Fahren mit Sommerreifen bei Schnee/Eis 60 € 1
+ Verkehrsbehinderung 80 € 1
+ Gefährdung anderer 100 € 1
+ Unfall verursacht 120 € 1
Halter lässt Fahrzeug ohne Winterreifen fahren 75 € 1

 


Österreich: Klare Regeln & hohe Strafen bei Verstößen

In Österreich gilt eine situative Winterreifenpflicht, ergänzt durch feste Zeiträume für bestimmte Fahrzeuge. Die wichtigsten Infos im Überblick:

Zeitraum der Pflicht

  • Für Pkw und Kombis: 1. November bis 15. April
  • Bei tatsächlich winterlichen Fahrbahnverhältnissen (Schneematsch, Schneeglätte, Eis)
  • Auch Schneeketten auf Antriebsrädern sind als Alternative erlaubt, wenn die Straße durchgehend schneebedeckt ist

Welche Reifen sind erlaubt?

  • Winterreifen mit M+S-Kennung oder dem Alpine-Symbol sind zulässig

Mindestprofiltiefe:

  • 4 mm bei Radialreifen (Standard bei modernen Autos)
  • 5 mm bei Diagonalreifen (selten)
  • Auch Ganzjahresreifen mit M+S oder Alpine-Symbol gelten als Winterreifen

Strafen

  • Fahren ohne geeignete Bereifung bei Schnee/Eis: ab 100 €
  • Gefährdung anderer oder Unfall: bis zu 5.000 – 10.000 €
  • Zusätzlich: Stilllegung des Fahrzeugs möglich

Die österreichischen Regelungen sind deutlich strenger als in Deutschland – besonders bei der Mindestprofiltiefe und den Kontrollen auf Bergstrecken. Schneeketten immer im Gepäck haben!


Italien & Südtirol: Regional unterschiedliche Pflichten

Italien hat kein einheitliches Gesetz, sondern überlässt die Regelung den einzelnen Provinzen – das macht es kompliziert.

Gängige Zeiträume

Südtirol (z. B. Bozen, Brennerautobahn A22 bis Affi):

  • 15. November bis 15. April → generelle Pflicht, unabhängig vom Wetter

Aostatal:

  • 15. Oktober bis 15. April

Restliche Provinzen:

  • Teils situative, teils generelle Pflicht
  • Gültigkeit wird durch Schilder geregelt

Erlaubte Reifen

Als Winterreifen gelten:

  • M+S, MS, M&S gekennzeichnete Reifen
  • Reifen mit Alpine-Symbol
  • Mindestprofiltiefe: nicht gesetzlich festgelegt, empfohlen: mind. 4 mm

Schneeketten

  • Können angeordnet werden – erkennst du an blauen Verkehrsschildern mit Schneekette
  • Pflicht nur auf gekennzeichneten Strecken, max. 50 km/h

Motorradverbot

In Südtirol dürfen Motorräder bei Schnee nicht fahren – sie müssen stehen bleiben

Strafen

  • Verstöße gegen Winterreifen- oder Schneekettenpflicht:
  • Bußgelder zwischen 42 € und 345 €
  • Bei Behinderung oder Unfall: zusätzliche Strafen & Mithaftung

Informiere dich vor der Fahrt in die Alpenregion genau über die örtlichen Regelungen – sonst kann es teuer werden. Winterausrüstung ist besonders auf Autobahnen und Passstraßen Pflicht.

Schweiz: Keine Pflicht, aber Verantwortung

Keine generelle Winterreifenpflicht

In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Pflicht, mit Winterreifen zu fahren.

Aber: Wer bei einem Unfall ungeeignete Bereifung hat, kann mithaften – auch wenn der andere Fahrer schuld ist.

Praktische Konsequenzen:

  • Bei Schnee oder Eis kann die Polizei Bußgelder verhängen, wenn das Fahrzeug andere gefährdet.
  • Wer wegen Sommerreifen den Verkehr behindert, muss zahlen.

Schneekettenpflicht:

  • Kann durch Verkehrsschilder angeordnet werden.
  • Nur bei Schnee auf bestimmten Strecken.
  • Auch hier: max. 50 km/h

Wer mit Sommerreifen fährt und liegen bleibt oder einen Unfall verursacht, muss mit erheblichem Eigenanteil bei der Versicherung und Bußgeldern rechnen. Winterreifen sind deshalb in der Praxis unumgänglich, besonders in Skigebieten und auf Pässen.

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