Reifenwechsel
Urteil: Autofahrer müssen Schrauben nach Reifenwechsel kontrollieren
Stand 27.10.20 - 16:23 Uhr
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Jetzt im Oktober kommen die Sommerreifen wieder in die Garage und die Winterreifen auf das Auto. Doch alle Autofahrer aufgepasst: wer gerade seinen Reifenwechsel gemacht hat, sollte besser die Schrauben nachprüfen. Wer das nicht macht, trägt bei einem Unfall ein Mitverschulden.
Foto: Pixabay
Dieses Urteil ist in München gefallen
München (dpa) – Ein Autofahrer muss sich nach Auffassung des Landgerichts München II nach einem Reifenwechsel noch einmal vergewissern, ob die Schrauben auch richtig angezogen sind.
- Anzeige -Das hat das Gericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden. Der Fahrer eines getunten, 830 PS starken Wagens hatte eine Werkstatt verklagt, weil ein Hinterrad sich kurz nach einem dort durchgeführten Reifenwechsel gelöst und er daraufhin einen Unfall gebaut hatte.
Der Autofahrer hatte die Werkstatt verklagt
Er hatte knapp 24 000 Euro plus Zinsen von der Werkstatt gefordert, obwohl seine Vollkasko-Versicherung den Schaden übernahm. In der Summe enthalten waren neben einer mit der Versicherung vereinbarten Selbstbeteiligung von 4715 Euro auch noch Transportkosten für das Auto, eine Wertminderung des Unfallautos und Nutzungsausfall in Höhe von 9044 Euro für 76 Tage. Das Gericht verurteilte die Werkstatt allerdings nur zu einer Zahlung von rund 5900 Euro.
- Anzeige -Wer seine Reifen nicht überprüft trägt ein Mitverschulden
Dem Kläger stehe nur ein Teil der Ansprüche zu entschied das Gericht, denn ihm sei «ein Mitverschulden in Höhe von 30 Prozent anzulasten». Er habe einen Hinweis darauf, dass die Radschrauben nach einer Fahrt von 50 Kilometern nachzuziehen seien, zwar erhalten, jedoch nicht befolgt – «so dass bei entsprechender Durchführung der Unfall hätte vermieden werden können». Die Hauptschuld sah das Gericht aber dennoch bei der Werkstatt, weil die Schrauben ursprünglich nicht richtig festgezogen worden seien. Das Urteil ist nach Angaben einer Sprecherin noch nicht rechtskräftig, weil Berufung eingelegt wurde.
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