Europäischer Gerichtshof
«Facebook vs. Schrems»: Was das EuGH-Urteil bedeutet
Stand 16.07.20 - 15:58 Uhr
0
David gegen Goliath 2.0: Der EuGH hat erneut auf Betreiben des Datenschutzaktivisten Max Schrems die Regeln für den Datenverkehr in die USA gekippt. Damit ist aber die Übertragung von Nutzerdaten von EU-Bürgern in die USA nicht generell unmöglich.
Datenschutzaktivist Max Schrems in Wien. Foto: Hans Punz/APA/dpa
Datenabkommen «Privacy Shield»
Luxemburg (dpa) – Max Schrems hat europäische Datenschutz-Geschichte geschrieben – schon wieder. Auf sein Betreiben kippte der Europäische Gerichtshof das Datenabkommen «Privacy Shield» zwischen der EU und den USA.
- Anzeige -Der EuGH hatte nach einer Schrems-Klage bereits 2015 die Vorgängerregelung «Safe Harbor» kassiert.
Was ist die zentrale Aussage des Urteils?
Das Urteil beinhaltet zwei Entscheidungen: Zum einen stellt der Gerichtshof fest, dass Standardvertragsklauseln zur Datenübertragung ins Ausland nicht gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstoßen. Diese nutzt auch Facebook für die Datenübertragung zwischen der EU und den USA. Das Datenabkommen «Privacy Shield» zwischen den USA und der EU erklärt der EuGH hingegen für ungültig.
- Anzeige -Was ist «Privacy Shield»?
Nach dem Scheitern des «Safe Habor»-Abkommens zwischen den USA und der EU vor dem EuGH 2015 wurde ein Jahr später eine Abmachung zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten geschlossen. Darin wurde geregelt, dass Unternehmen personenbezogene Daten unter bestimmten Schutzvorkehrungen von EU-Ländern in die USA übermitteln dürfen.
Es wird pauschal festgestellt, dass eine wichtige Bedingung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllt ist. Nach der DSGVO dürfen im Ausland nur personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden, wenn die Datenschutzvorkehrungen in jenem Land ähnlich hoch sind. In einer Selbstverpflichtung erklären die Unternehmen dabei, dass dies der Fall ist.
- Anzeige -Warum wurde «Privacy Shield» jetzt für ungültig erklärt?
Dem EuGH gehen die Überwachungsbefugnisse der amerikanischen Geheimdienste und Sicherheitsbehörden zu weit. Nach dem amerikanischen Foreign Surveillance Act (FISA) dürfen NSA, FBI und andere auch ohne einen richterlichen Beschluss die Daten ausländischer Nutzer durchforsten.
Den Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden konnte man entnehmen, dass Daten von Microsoft, Facebook, Google, Apple, Yahoo und anderen abgesaugt werden. Der EuGH sagt nun, dass die Überwachungsprogramme nicht auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt sind.
- Anzeige -Was hat es mit den Standardvertragsklauseln auf sich?
In diesen Verträgen erklären die beteiligten Parteien, dass es auch im Ausland einen angemessenen Schutz für die Daten von EU-Bürgern gibt. Sie gelten deshalb als einfach anwendbares Instrument, um rechtskonform personenbezogene Daten ins Ausland zu übermitteln.
Sind die Standardvertragsklauseln also ein Freibrief für die Datenübertragung ins Ausland?
Nein. Das Konstrukt wurde zwar vom EuGH bestätigt. Aber auch hier haben die Betroffenen die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit im konkreten Fall durch die zuständigen Datenschutzbehörden überprüfen zu lassen.
Im Streit zwischen dem Datenschutzaktivisten Max Schrems und Facebook liegt der Ball damit wieder im Feld der irischen Datenschutzbehörde DPC. Die ist bislang aber nicht durch ein scharfes Vorgehen gegenüber US-Konzernen aufgefallen, die von Irland aus ihr Europa-Geschäft betreiben.
- Anzeige -Wer ist Max Schrems?
Der Jurist Max Schrems kämpft seit Jahren für einen stärkeren Datenschutz in Europa – und gegen Facebook. Nach den ersten Anfragen bei Facebook und der irischen Datenschutzbehörde seien die Antworten so surreal gewesen, dass er immer habe weitermachen müssen, sagt er. Schrems gründete auch den Datenschutz-Verein Noyb, der auf Grundlage der DSGVO bereits Anzeigen gegen Google und Facebook auf den Weg brachte.
Was bemängelt Schrems genau?
Schrems hat bei der irischen Datenschutzbehörde beanstandet, dass Facebook Irland seine Daten an den Mutterkonzern in den USA weiterleitet, obwohl diese dort nicht angemessen gegen Ausspähaktionen gesichert seien. Der irische High Court rief schließlich den EuGH an und wollte wissen, ob Standardvertragsklauseln und «Privacy Shield» mit dem europäischen Datenschutzniveau vereinbar sind.
Sind nur Kunden von Firmen wie Facebook und Microsoft betroffen?
Nein, die Entscheidung des EuGH betrifft ganz grundsätzlich die Datenübertragung ins Ausland. Häufig werden Daten auch in den USA gespeichert, selbst wenn man es mit Firmen aus Europa zu tun hat. Diese greifen nämlich häufig auf Cloud-Dienste in den USA wie Amazon AWS, Microsoft Azure oder Google Cloud zurück.
In der Regel agieren die großen US-Anbieter nicht allgemein unter dem Dach des «Privacy Shields», sondern haben Verträge abgeschlossen.
Was bedeutet das Urteil für die Digital-Branche?
Der Branchenverband Bitkom beklagt, dass nach dem gescheiterten Safe-Harbor-Abkommen jetzt zum zweiten Mal die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung zwischen der EU und den USA weggefallen ist. Auch die bis dato gültige Praxis der Standardvertragsklauseln gerate mit dieser Entscheidung ins Wanken.
«Für Unternehmen mit einer Datenverarbeitung in den USA entsteht durch dieses Urteil massive Rechtsunsicherheit», erklärte Bitkom-Präsident Achim Berg. Wer bislang allein auf Basis des «Privacy Shields» Daten verarbeitet habe, muss zumindest auf die Standardvertragsklauseln umstellen – «andernfalls droht ein Daten-Chaos».
Bleib immer bestens informiert!
Mit unserem kostenlosen 95.5 Charivari-Newsletter verpasst du keine Highlights mehr. Von Top-Konzerten über exklusive Gewinnspiele bis hin zu Einblicken in Larissa Lannert live - wir liefern dir wöchentlich alles Wichtige direkt in dein Postfach.
Mehr Beiträge und Themen
Entdecke die Maibaumfeste in München 2025! Infos zu Veranstaltungen, Livemusik und Traditionen. Ein unvergessliches Erlebnis für die ganze Familie.
Münchens Juristen erklären das Bürgerbegehren „Hochhaus-Stop“ für unzulässig. Der Stadtrat entscheidet bald über das weitere Vorgehen.
Nach dem Tod von Papst Franziskus am Ostermontag steht bald die neue Wahl an. Mit dem Kardinal-O-Mat kannst du jetzt alle Positionen der Kardinäle mit deinen Ansichten abgleichen.
In der Borschtallee macht die Polizei diese Woche eine großangelegte Sicherheitsübung - dabei wird es zu Schüssen und Schreien kommen. Es besteht keine Gefahr.
Leuchtende Tulpen und duftende Gladiolen - direkt neben dem Straßenrand! Auf unserer Karte seht Ihr, wo Ihr Blumen selbst pflücken könnt!
Eine 33-Jährige verunglückt beim Surfen auf der Eisbachwelle in München schwer. Die Feuerwehr hat die Stelle gesperrt - und die Surfer-Gemeinschaft macht sich Gedanken.
Neuer Hype im Internet: KI-generierte Bilder von sich selbst in verschiedenen Stilen, ob Comic oder Kunst. Wir zeigen euch, wie das geht!
Wenn ein Papst stirbt, ist der Heilige Stuhl verwaist. Einen Stellvertreter hat der «Stellvertreter Christi» nicht. Was passiert, bis ein neuer Pontifex an der Spitze der katholischen Kirche steht?
Papst Franziskus ist am Osterwochenende im Alter von 88 Jahren gestorben - das teilte der Vatikan mit.
Thomas Müller absolvierte am 16. April sein letztes Spiel für die Bayern in der Champions League - die Interviews danach waren dementsprechend emotional.
DESK
Nach einem Jahr ohne Titel ist der FC Bayern München wieder Deutscher Meister! Die Meisterschaft kann ihnen nach dem Sieg in Leipzig nicht mehr genommen werden.
Am 5. Mai startet die BladeNight in eine neue Saison in München - ab dann bis zum 15. September kannst du mit anderen passionierten Rollschuhfahrern durch die Stadt düsen.
Seit ihrer Gründung vor zwölf Jahren ist die AfD nach Einschätzung des Verfassungsschutzes kontinuierlich weiter nach rechts gerückt. Inzwischen sei klar: Die Partei ist extremistisch.
Seit zehn Jahren spielen sie hüllenlos, aber nicht ohne Botschaft: Die «Nacktionalmannschaft» feiert Jubiläum – und freut sich über ein ausverkauftes Spiel im nordrhein-westfälischen Herne.
Eine erfahrene Surferin verunglückt an der berühmten Eisbachwelle in München tödlich. Nun haben Polizeitaucher das Bachbett untersucht. Was ist das Ergebnis?
Der Münchner Stadtrat erklärt das Bürgerbegehren „Hochhaus-Stop“ für unzulässig. Wie geht es jetzt weiter?
Jetzt hat auch die SPD den Koalitionsvertrag angenommen.