Notbetreuung wird ausgeweitet
Weitere Lockerungen bei der Kinderbetreuung in Bayern
Stand 03.06.20 - 14:52 Uhr
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Bayern weitet die Lockerungen im Bereich der Kinderbetreuung aus! Welche Kinder ab wann wieder zur Kita dürfen - hier im Überblick.
Foto: Shutterstock
Welche Kinder wann wieder zur Kita dürfen
Bereits seit dem 11. Mai dürfen die klassischen Kindertagespflegestellen (mit maximal fünf fremden Kindern, die gleichzeitig von einer Tagespflegeperson betreut werden), wieder regulär von den Kindern besucht werden.
Ab dem 25. Mai nun soll die Notbetreuung in den Kitas in Bayern schrittweise ausgeweitet werden.
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Folgende Gruppen haben ab dem 25. Mai 2020 wieder Zutritt:
- Alle Vorschulkinder (Übergang vom Kindergarten in die Schule)
- Geschwisterkinder der Vorschulkinder, wenn sie dieselbe Einrichtung wie ihre Geschwister besuchen
- Auch Großtagespflege darf die Betreuung wieder aufnehmen, mit maximal 10 Kindern gleichzeitig
- Ebenso dürfen Waldkindergärten und andere nicht gebäudegebundene Kindereinrichtungen wieder öffnen
Im Juni Betreuung weiterer Gruppen im Kindergarten
Ab dem 15. Juni sollen dann auch Kinder, die im Schuljahr 21/22 schulpflichtig werden sowie Krippenkinder, die sich am Übergang zum Kindergarten befinden, wieder betreut werden dürfen. Darüber hinaus sollen auch die Schüler der 2. und 3. Klassen an Schultagen wieder in den Horten betreut werden.
Diese Voraussetzungen gelten für die Kinderbetreuung
Voraussetzung für die Kinderbetreuung in den Einrichtungen sind feste Gruppen mit festen Betreuungspersonen. Zwischen den einzelnen Gruppen darf es keine Berührungen geben. Außerdem dürfen Kinder mit Krankheitssymptomen keinesfalls die Kita betreten.
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Die Einrichtungen und Träger werden außerdem von der Politik dazu aufgefordert, wenn möglich eine eingeschränkte Betreuung auch während der Sommerferien zu ermöglichen. Eltern, die ihren Urlaub aufgrund der Coronakrise bereits aufgebraucht haben, sollen somit unterstützt werden.
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