Coronavirus in Bayern
Verstoß gegen Maskenpflicht kann bis zu 5.000 Euro kosten
Stand 24.04.20 - 15:30 Uhr
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Ab Montag, 27. April, gilt in Bayern im Öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften - ab einem Alter von sechs Jahren - Maskenpflicht. Wer dagegen verstößt, muss saftige Strafen bezahlen.
© Foto: shutterstock
Das sind die Strafen in Bayern
Alle Bundesländer haben mittlerweile eine Maskenpflicht eingeführt. Diese gilt für den ÖPNV sowie in Läden und in Geschäften. Ein Verstoß gilt generell als Ordnungswidrigkeit und kostet Bußgeld. Bei uns in Bayern kann es hier richtig teuer werden.
- Anzeige -Der Bußgeldkatalog für Bayern legt fest, wie hoch die Strafe ausfällt, wenn man keine Maske zum Bedecken von Mund und Nase trägt. In einzelnen Fällen kann es Abweichungen geben, zum Bespiel dann, wenn jemand mehrfach und vorsätzlich gegen die Maskenpflicht verstößt.
Das sind die Strafen bei Verstoß gegen die Maskenpflicht:
Wer ohne Mund-Nase-Schutz in Bussen, Bahnen und Geschäften erwischt wird, muss 150 Euro bezahlen.
Wer als Ladenbesitzer nicht sicherstellt, dass das Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, bezahlt laut Bußgeldkatalog 5.000 Euro Strafe.
Alle Fragen und Antworten rund um die Maskenpflicht findest du hier.
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