Coronavirus
Übermittlungsfehler: Inzidenz in München doch noch nicht unter 50
Aktualisiert 19.05.2021 - 11:09 Uhr
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Am Dienstag lag die Inzidenz für die Stadt München erstmalig unter 50. Doch nun steht fest: es handelt sich um einen Übermittlungsfehler des RKI. Mehr Infos hier.
Foto: Shutterstock
Diese Lockerungen gäbe es im Falle einer Inzidenz unter 50
Die Inzidenz in der bayerischen Landeshauptstadt sinkt kontinuierlich weiter: Das Robert-Koch-Institut (RKI) hatte für München am Dienstag (18.05.2021) kurzfristig eine Inzidenz von 46,2 gemeldet. Ab der 50er-Schwelle würden laut 12. Bayerischer Infektionsschutzverordnung eigentlich weitere Lockerungen in Kraft. Doch nun die bittere Enttäuschung: es handelt sich um einen Übermittlungsfehler des RKI.
- Anzeige -Das Dashboard des RKI war kurzfristig außer Funktion. Der eigentliche Inzidenzwert für München am Dienstag (18. Mai 2021) liegt weiterhin über 50 – konkret bei 53,8.Â
Diese Regeln würden bei Inzidenz unter 50 in München in Kraft treten
Eine wichtige Lockerung tritt dann im Einzelhandel in Kraft: Es kann wieder ohne Terminvergabe und Kontaktdatenerfassung geshoppt werden – Click&Meet ist dann also nicht mehr notwendig. Eine Testpflicht gibt es aktuell schon nicht mehr. Alle Geschäfte dürfen dann wieder regulär öffnen, nur die Personenbeschränkung je nach Größe des Geschäfts bleibt.
Auch für die Außengastronomie treten dann weitere Lockerungen in Kraft. Unter einem Inzidenzwert von 50 gilt: Es dürfen wieder zwei Haushalte (maximal fünf Personen) auch ohne vorherigen Test an einem Tisch sitzen, die Testpflicht entfällt also auch hier. Unter 35 wären sogar drei Haushalte mit maximal 10 Personen erlaubt. Die Innenräume müssen leider weiterhin geschlossen bleiben.
- Anzeige -Auch Tourismus in der Stadt ist unter dem Schwellenwert von 50 wieder möglich: Hotels, Ferienwohnungen und andere Beherbergungsbetriebe dürfen wieder Gäste aufnehmen.
Im Bereich Freizeit gilt dann: Für Museen, Galerien, den Botanischen Garten oder den Tierpark Hellabrunn fällt die Terminvereinbarung weg. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt aber bestehen.
Für Sport gilt: Erlaubt ist dann wieder kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich.
Große Erleichterung auch für Eltern: An allen Schulen findet dann wieder Präsenzunterricht statt, Kitas werden ebenfalls wieder "normal" betrieben. – die Notbetreuung wird aufgehoben.
Weiterhin bestehen bleibt die FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel sowie in Teilen der Münchner Innenstadt. Auch an den Kontaktbeschränkungen ändert sich erstmal nichts.
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