Coronavirus in Deutschland
Telefon-Krankschreibung verlängert bis 18. Mai
Stand 29.04.20 - 13:26 Uhr
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Vorerst gilt nun weiter, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wegen leichter Atemwegserkrankungen für bis zu sieben Tage auch telefonisch zu bekommen sind.

In der Corona-Krise war die Möglichkeit eingeführt worden, sich bei Erkältungssymptomen telefonisch krankschreiben zu lassen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Erneute Verlängerung in der Corona-Krise
Krankschreibungen wegen Erkältungen sind in der Corona-Krise auch weiterhin per Telefon möglich. Arbeitnehmer können sich vorerst bis 18. Mai auch ohne Praxisbesuch für max. 7 Tage krankschreiben lassen.
- Anzeige -Die Ausnahmeregelung wegen der Corona-Krise wurde erneut verlängert, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen heute, 29. April, in Berlin mitteilte. Sie wäre sonst am 4. Mai ausgelaufen.
AU für eine Woche per Telefon
Die Dauer einer telefonischen Krankschreibung ist weiterhin auf eine Woche begrenzt und kann «bei fortdauernder Erkrankung» einmal um eine weitere Woche verlängert werden.
[MD_Portal_Script ScriptID="9217250" location="leftALone"]Am 20. März hatte der G-BA die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung eingeführt. Hintergrund ist, Ansteckungsmöglichkeiten zu verringern und Praxen zu entlasten. Der Deutsche Hausärzteverband hatte gefordert, die Sonderregelung mindestens bis Ende Juni zu verlängern.
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