Coronavirus in Deutschland
Reisewarnung für gut 160 Länder soll bald enden
Stand 09.09.20 - 14:54 Uhr
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Die pauschale Reisewarnung für einen Großteil der Welt wegen der Corona-Pandemie soll Ende des Monats abgelöst werden. Stattdessen kommen Lagebewertungen, die an die Situation in den einzelnen Staaten angepasst werden. So will es die Bundesregierung.

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Pauschale Reisewarnung nur noch bis Ende September
Berlin (dpa) – Die pauschale Reisewarnung für fast alle gut 160 Länder außerhalb der EU und des grenzkontrollfreien Schengen-Raums wird am 30. September enden. Vom 1. Oktober an soll es nach einem Beschluss des Bundeskabinetts dann auf die Lage in den einzelnen Staaten zugeschnittene Bewertungen geben, wie die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Regierungskreisen erfuhr.
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An der Möglichkeit zu reisen werde sich damit praktisch wohl wenig ändern, sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes. Allerdings werde zu einem differenzierten System übergegangen. Es werde wohl so sein, dass für Länder, die als Risikogebiete gelten, weiter eine Reisewarnung gelten könne.
Corona-Lage soll weltweit differenziert bewertet werden
Die pauschale Verlängerung war zuletzt vor allem von der Reisebranche kritisiert worden. Der Reiseverband DRV hatte nach früheren Entscheidungen von einem «falschen Signal» gesprochen. Hauptkritikpunkt war, dass die Reisewarnung bislang pauschal für mehr als 80 Prozent der Länder dieser Welt gilt. Die Reisewarnung erfolgt unabhängig von der Einstufung von Ländern als Risikogebiet. Nur in Europa wird die Lage bislang differenziert betrachtet.
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Eine Reisewarnung ist kein Verbot, soll aber eine erhebliche abschreckende Wirkung haben. Allerdings hat sie auch eine positive Seite für Verbraucher: Sie ermöglicht es Reisenden, Buchungen kostenlos zu stornieren.
Am 17. März hatte Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen eine beispiellose Maßnahme verkündet: Eine Warnung vor touristischen Reisen in alle rund 200 Länder der Welt. Erst im Juni – unmittelbar vor Beginn der Haupturlaubszeit – wurden die Länder der Europäischen Union, des grenzkontrollfreien Schengen-Raums sowie Großbritannien, Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikanstaat ausgenommen.
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