Coronavirus in Deutschland
Reisen: Muss ich für die Quarantäne Urlaub nehmen?
Stand 28.08.20 - 09:45 Uhr
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Wer aktuell aus einem Risikogebiet zurück nach Deutschland kommt, muss in Quarantäne. Aber wer bezahlt das? Das Gesundheitsministerium stellt die geltende Regelung klar.

An den Flughäfen und Bahnhöfen in Deutschland können sich Reiserückkehrer auf Corona testen lassen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Gesundheitsministerium: Für angeordnete Quarantäne kein Urlaub nötig
Berlin (dpa) – Reisende, die aus einem Corona-Risikogebiet zurückkehren und in Quarantäne müssen, müssen dafür keinen Urlaub nehmen und auch keinen Verdienstausfall befürchten.
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Das sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Mittwoch in Berlin. Unter Verweis auf das Infektionsschutzgesetz und die Quarantäneverordnungen der Länder sagte er: «Das heißt, der Arbeitnehmer muss aufgrund behördlicher Anordnung für den Zeitraum der Quarantäne zu Hause bleiben. Deshalb besteht für ihn weder die Pflicht, dafür Urlaub zu nehmen, noch muss er einen Verdienstausfall befürchten.» Der Sprecher verwies bei einer Pressekonferenz auf Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes.
- Anzeige -Wer trägt die Kosten für die Quarantäne?
Darin ist eine Entschädigungsregelung enthalten, wonach der Staat für Verdienstausfälle aufkommt, wenn jemand «Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet».
Auf die Nachfrage, ob der Staat auch dann für den Verdienstausfall aufkommt, wenn jemand in ein Gebiet reise, bei dem schon vor der Reise feststehe, dass dies ein Risikogebiet sei, sagte der Sprecher, die entsprechende rechtliche Grundlage «würde auch in solchen Fällen greifen».
Achtung: künftig soll die Regelung nicht mehr gelten, wenn schon vor der Abreise klar war, dass die Urlaubsregion ein Risikogebiet ist.
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Darf der Arbeitgeber Urlaubsreise verbieten?
Nein, der Arbeitgeber darf Angestellten eine Urlaubsreise nicht verbieten. Der Arbeitgeber darf zwar fragen, wohin eine Reise geht – einmischen in die Entscheidung darf er sich nicht.
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