Coronavirus in Bayern
Neue Quarantäne-Regeln für Schüler und Kontaktpersonen: Das ändert sich jetzt
Stand 04.12.20 - 12:57 Uhr
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Die Quarantäne-Bestimmungen für Schüler und Kontaktpersonen der Kategorie I (mit Kontakt zu einem Corona-Infizierten) sind in Bayern gelockert worden. Hier findest du die neuen Quarantäne-Regeln im Überblick.
Aktuelle Vorschriften zu Quarantäne und Isolation
In Bayern gilt seit dem 3. Dezember eine überarbeitete Allgemeinverfügung, in der auch Qurantäne-Regelnungen gelockert wurden. Schüler, die wegen eines Corona-Falles in ihrer Klasse in Quarantäne kommen, können diese jetzt mit einem negativen Corona-Test jetzt früher verlassen.
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Schüler: Mit negativem Corona-Test nach 5 Tagen aus der Quarantäne
Für sogenannte "kohortenisolierte" Schüler, also Schüler bei denen die Quarantäne auf einen Corona-Fall in der Klasse zurückgeht, gilt: diese "kohortenisolierten" Schüler müssen nicht mehr für 14 Tage in Quarantäne, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen können.
Dieser Corona-Test darf jedoch frühestens am fünften Tag nach dem positiven Testergebnis des Mitschülers gemacht werden.
"Bei kohortenisolierten Schülerinnen und Schülern endet die Quarantäne, wenn ein PCR-Test oder Antigentest, der frühestens am fünften Tag nach dem Vorliegen des positiven Testergebnisses der positiv getesteten Mitschülerin beziehungsweise des positiv getesteten Mitschülers bei ihnen vorgenommen wurde, ein negatives Ergebnis aufweist, mit dem Vorliegen des Ergebnisses." (Allgemeinverfügung vom 2. Dezember 2020)
- Anzeige -Kontaktpersonen: Mit negativem Corona-Test nach 10 Tagen aus der Quarantäne
Auch für Kontaktpersonen der Kategorie I (mit Kontakt zu einem Corona-Infizierten) wurde die Quarantäneregelung gelockert. Diese können die Quarantäne ebenso frühzeitig bei einem vorliegenden negativen Corona-Testergebnis verlassen.
Dieser Test darf jedoch frühestens zehn Tage nach dem letzten engen Kontakt mit dem Infizierten gemacht werden.
- Anzeige -"Bei Kontaktpersonen der Kategorie I, bei denen kein positives Testergebnis auf das Vorhandensein von Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt, endet die häusliche Quarantäne, wenn der enge Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall mindestens 14 Tage zurückliegt und während der Isolation keine für COVID-19 typischen Krankheitszeichen aufgetreten sind. Ergibt eine frühestens am zehnten Tag nach dem letzten engen Kontakt vorgenommene Testung (PCR-Test oder Antigentest) ein negatives Ergebnis, so endet die Quarantäne für asymptomatische Kontaktpersonen der Kategorie I mit dem Vorliegen des negativen Testergebnisses." (Allgemeinverfügung vom 2. Dezember 2020)
Hier geht’s zu Allgemeinverfügung vom 2. Dezember 2020
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