Coronavirus in Deutschland
Masken bei 60 Grad oder doch besser bei 95 Grad waschen?
Stand 29.04.20 - 12:54 Uhr
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Seit Montag, 27. April, gilt in Bayern die Maskenpflicht im ÖPNV und in Geschäften. Jetzt stellt sich die Frage, wie die Masken zuverlässig gereinigt werden können. Das BfArM hat eine klare Empfehlung.
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Empfehlung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Das BfArM empfiehlt: Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden.
- Anzeige -Weiter empfiehlt das Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Nutzung von „Community-Masken“:
- Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.
- Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).
- Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
- Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.
- Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
- Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
- Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
Auch mit Maske sollte der empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen unbedingt eingehalten werden.
Quelle: Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
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