Coronavirus in Bayern
Kehrtwende nach Fitnessstudio-Urteil: Jetzt bleiben alle Indoor-Sportstätten in Bayern geschlossen
Stand 13.11.20 - 07:52 Uhr
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Kein Tennis, kein Squash - in Bayern ist so gut wie jeder Indoor-Sport ab heute
wegen hoher Corona-Infektionszahlen verboten. Nur Schul- und Profisport bleiben
in Innenräumen im November erlaubt, teilte Gesundheitsstaatssekretär Holetschek
mit.
© Foto: shutterstock
Nach Urteil: Bayern verbietet wegen Corona-Krise Indoor-Sport
München (dpa) – Wegen der Corona-Krise müssen ab Freitag so gut wie alle Indoor-Sportstätten in Bayern geschlossen bleiben – einzig Schul- und Profisport bleiben im November in Innenräumen erlaubt.
- Anzeige -«Die Staatsregierung zieht damit eine Entscheidung vor, die Bayern bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Montag ohnehin vorgeschlagen hätte», sagte Gesundheitsstaatssekretär Klaus Holetschek (CSU) am Donnerstag der dpa in München.
Fitnessstudio-Inhaber hatte geklagt
Hintergrund für die Neuregelung ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH). Dieser hatte unter Verweis auf das Gleichheitsprinzip am Donnerstag die bisherige Schließung von Fitnessstudios aufgehoben, weil auf der anderen Seite sonstige Sportstätten für Individualsport geöffnet seien. Das Gericht gab damit dem Eilantrag eines Fitnessstudio-Inhabers zum Teil statt.
- Anzeige -Schließung sämtlicher Indoor-Sportstätten in Bayern ab 13. November
«Die Staatsregierung respektiert selbstverständlich den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und seine Begründung», sagte Holetschek. Deshalb werde sie durch eine sofortige Verordnungsänderung die vom BayVGH geforderte Gleichbehandlung von Fitnessstudios und sonstigen Sportstätten durch Schließung sämtlicher Indoor-Sportstätten in Bayern mit Wirkung zum Freitag, 13. November, herstellen.
Die leider steigende Infektionslage in Bayern zwinge zu weiteren Maßnahmen, um das Geschehen in den Griff zu bekommen. «Der Infektionsschutz und die Gesundheit unserer Bürger haben absoluten Vorrang.»
- Anzeige -Hintergrund des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
Nach der seit 2. November gültigen Corona-Verordnung dürfen in Bayern Einrichtungen des Freizeitsports nur für den Individualsport und nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands genutzt werden. Diese Regelung müsse auch für Fitnessstudios gelten, befanden die Richter.
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