Kinderbetreuung in Corona-Zeiten
Gericht: Verbot des regulären Kita-Betriebs unverhältnismäßig
Aktualisiert 22.06.2020 - 15:10 Uhr
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Erst ab dem 1.Juli dürfen wieder alle Kinder in Bayern zurück in die Kinderbetreuung. Das Verwaltungsgericht Regensburg findet das Kita-Betreuungsverbot jedoch „nicht mehr verhältnismäßig“.
Foto: Pixabay
Notbetreuung für bestimmte Familien
München (dpa/lby) – Die Staatsregierung muss die nächste gerichtliche Schlappe wegen ihrer Anti-Corona-Maßnahmen hinnehmen – allerdings zunächst nur in einem konkreten Einzelfall. Das Verwaltungsgericht Regensburg hält das bis Monatsende geltende Verbot des normalen Betriebs in Kindertageseinrichtungen nicht mehr für verhältnismäßig.
- Anzeige -Vierjähriger Junge darf wieder in den Kindergarten
Mit der Entscheidung, die am Montag veröffentlicht wurde, gab das Gericht dem Antrag der Eltern eines vierjährigen Kindes statt. Der Beschluss, der schon am vergangenen Mittwoch erging, wirkt sich laut Mitteilung aber nur in Bezug auf die betroffene Familie aus: Der vierjährige Sohn darf den Kindergarten seither wieder besuchen.
Schließung von Betreuungsangeboten nicht mehr verhältnismäßig
Das Gericht geht in seiner Begründung davon aus, dass das Verbot des regulären Kita-Betriebs «keine hinreichende gesetzliche Grundlage (mehr) findet». Bei summarischer Überprüfung erscheine «eine Schließung des regulären Betreuungsangebotes in einer Kindertageseinrichtung und ein entsprechendes Betretungsverbot nicht mehr verhältnismäßig».
[MD_Portal_Script ScriptID="9217250" location="leftALone"]Laut Gericht sind grundsätzlich weniger Maßnahmen ausreichend, um das Infektionsrisiko einzudämmen. Maßnahmen dafür sind zum Beispiel bestimmte Verhaltens- und Hygieneregeln.
Rechte von Eltern und Kindern nicht berücksichtigt
Die Rechte der Eltern und des Kindes seien nicht ausreichend berücksichtigt worden, hieß es weiter. Auch weniger einschneidende Maßnahmen seien geeignet (und auch erforderlich), um das Corona-Infektionsrisiko einzudämmen (Az. RO 14 S 20.1002)
Dieser Artikel enthält dpa-Material.
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