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Coronavirus in Bayern

Friseure, Gastro & Konzerte: Diese Lockerungen hat das bayerische Kabinett beschlossen

Stand 08.02.22 - 14:34 Uhr

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Das bayerische Kabinett hat am heutigen Dienstag erneut Corona-Lockerungen beschlossen. Das gilt ab 09. Februar in Bayern:

Friseure, Gastro & Konzerte: Diese Lockerungen hat das bayerische Kabinett beschlossen

Bayerns Kabinett beschließt neue Corona-Lockerungen

München – Keine Sperrstunde mehr in der Gastronomie, 3G statt 2G bei Friseuren und mehr Besucher für Sport und Kultur: Das bayerische Kabinett hat die von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigten und noch einige weitere Corona-Lockerungen beschlossen. Die Erleichterungen sollen bereits von diesem Mittwoch an gelten.

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Diese Corona-Lockerungen gelten in Bayern ab 09. Februar:

  • Die aktuell noch geltende Sperrstunde von 22.00 Uhr in der Gastronomie fällt. In Speiselokalen können Gäste ab 09. Februar wieder länger sitzen.
  • Zudem werden bei Sportveranstaltungen wieder eine Zuschauer-Auslastung von bis zu 50 Prozent erlaubt werden – in Stadien und bei großen Sportveranstaltungen lag die Grenze bisher bei 25 Prozent. Außerdem gilt jetzt eine maximale Obergrenze von 15 000 Zuschauern, bisher waren es 10 000.
  • Auch bei Kulturveranstaltungen gibt es Lockerungen: Hier ist ab 09. Februar eine Auslastung von bis zu 75 Prozent möglich, zuvor waren es höchstens 50 Prozent. In beiden Bereichen bleibt es aber bei der 2G-plus-Regel und FFP2-Maskenpflicht.
  • Bei Messen wird analog zu diesen Zuschauer-Erweiterungen die tägliche Besucherobergrenze von 12 500 auf nunmehr 25 000 Personen erhöht.

  • Und: Auch große Seilbahnen dürfen nun zu 75 Prozent belegt werden.

  • Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure oder Nagelstudios sind in Bayern auch wieder für Besucher mit einem negativen Corona-Test möglich. Es gilt hier nun wieder die 3G-Regel gelten. Damit dürften auch Ungeimpfte oder Personen, die keinen Genesenen-Nachweis haben, wieder die Dienstleistungen in Anspruch nehmen. 
  • Neu ist zudem: Besucher von Bädern, Thermen und Saunen brauchen neben einem Impf- oder Genesenennachweis künftig keinen zusätzlichen Test mehr. Es gilt also künftig die 2G-Regel und nicht mehr 2G plus.

  • Die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown werden bis einschließlich 23. Februar 2022 weiterhin ausgesetzt.

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Nächstes Bund-Länder-Treffen kommende Woche

Mit den Lockerungen geht Bayern über die bisherigen Absprachen von Bund und Ländern hinaus. Söder rechtfertigte dies am Montag auf Nachfrage mit der – trotz Rekordinzidenzen – verhältnismäßig geringen Auslastung der Kliniken und hier insbesondere der Intensivstationen mit Covid-Patienten. Die nächste Runde der Bund-Länder-Beratungen ist für kommende Woche geplant.

Mit Material der dpa

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