Coronavirus in Bayern
Corona-Maßnahmen in Bayern verschärft: Das gilt jetzt
Stand 04.11.21 - 14:49 Uhr
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Die bayerische Staatsregierung hat am Mittwoch auf die drastisch gestiegenen Corona-Infektionszahlen reagiert und Verschärfungen bei den Eindämmungsmaßnahmen beschlossen.
Bild: © shutterstock / Die neuen Werte der bayerischen Corona Ampel
Bayern verschärft Regeln für Krankenhaus-Ampel
München (dpa/lby) – Der Freistaat Bayern hat im Kampf gegen die drastisch gestiegenen Corona-Infektionszahlen seine Krankenhaus-Ampel neu definiert – mit Wirkung zum Samstag, 6. November.
- Anzeige -Die Ampel springt auf Gelb, wenn landesweit 450 Intensivbetten belegt sind, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung. Rot zeigt die Ampel, wenn landesweit 600 Intensivbetten belegt sind.
Das gilt bei Ampel-Stufe Gelb
1) Gelbe Stufe: Die gelbe Stufe gilt, sobald entweder in den vorangegangenen sieben Tagen landesweit mehr als 1.200 Covidpatienten in ein bayerisches Krankenhaus eingewiesen wurden oder – das ist neu – landesweit mehr als 450 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind.
Sobald nach Feststellung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege eine der beiden Alternativen greift, gilt landesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag:
- Bei gelber Stufe gilt als Maskenstandard wieder die FFP2-Maske (statt medizinischer Gesichtsmaske). In der Schule und für Kinder und Jugendliche gelten wieder die schon gewohnten Sonderregeln (Stoffmaske in der Grundschule, im Übrigen medizinische Maske).
- Alle Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die bisher nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 3G plus zugänglich: Nichtimmunisierte können also nur mit aktuellem PCR-Test teilnehmen. Innerhalb dieser nur für Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete zugänglichen Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die bisher für normales 3G galten. Es gibt also anders als bei freiwilligen 3G plus keine Erleichterungen etwa für Maske, Abstand oder Personenobergrenzen.
Ausgenommen werden lediglich die Hochschulen sowie außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive – hier gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
- Für Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt bei Stufe gelb verpflichtendes 2G.
- Pflegeeinrichtungen sollen zu Testkonzepten verpflichtet werden können, die unabhängig vom Impfstatus mindestens zweimal wöchentlich obligatorische Tests (Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests) für das Personal und Besucher vorsehen. Der Bund wird aufgefordert, die hierfür nötigen Voraussetzungen insb. in der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung zu schaffen.
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Das gilt bei Ampel-Stufe Rot
Rote Stufe: Die rote Stufe gilt, sobald landesweit mehr als 600 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind. Sobald dies nach Feststellung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege der Fall ist, gilt landesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag:
- Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete. Innerhalb dieser Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die für normales 2G gelten. Ausgenommen werden hier die Gastronomie, Beherbungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus. In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
- Arbeitsplatz: Die Zugangsregelung „3G“ (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten im Falle der roten Stufe außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.
Auch Hotspots bekommen verschärfte Corona-Regeln
Die Regelungen einer roten Krankenhaus-Ampel gelten auch für Hotspots, in denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 300 und eine Intensivbetten-Auslastung von mehr als 80 Prozent vorherrscht.
Das Vorliegen der Voraussetzungen wird von der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde durch Bekanntmachung festgestellt. Die Maßnahmen gelten ab dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag. Sie enden wieder, sobald nach Feststellung der Kreisverwaltungsbehörde ein Parameter drei Tage lang unter den genannten Werten liegt.
- Anzeige -Kabinett beschließt Maskenpflicht an Schulen
Zur Eindämmung der stark gestiegenen Corona-Infektionen hat die bayerische Staatsregierung die vorübergehende Wiedereinführung der Maskenpflicht an Bayerns Schulen beschlossen.
Nach den Herbstferien müssen in den Grundschulen für eine Woche und in den weiterführenden Schulen für zwei Wochen wieder Masken auch am Platz und unabhängig vom Mindestabstand getragen werden, wie das Kabinett am Mittwoch in München beschloss.
«Ab dem 8. November wird die Maskenpflicht im Unterricht und auf den sogenannten Begegnungsplätzen im Schulgebäude gelten, nicht dagegen aber unter freien Himmel, also im Pausenhof», erläuterte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler).
Für die weiterführenden Schulen sind dann medizinische Masken vorgeschrieben, für die Grundschüler reichen Alltagsmasken. Piazolo appelierte zudem an die Eltern, unmittelbar vor dem ersten Schultag Selbsttests bei sich und ihren Kindern durchzuführen.
Die Maskenpflicht im Unterricht war in Bayern erst Anfang Oktober aufgehoben werden.
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