Coronavirus in Bayern
Corona-Lockerungen bei der Bahn: Diese Beschränkungen fallen jetzt weg
Stand 22.03.22 - 15:17 Uhr
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Mit Ablauf der Infektionsschutzverordnung fallen auch Zugangsbeschränkungen in der Deutschen Bahn. Eine weitere Regel bleibt jedoch vorerst bestehen.
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Das Corona-Infektionsschutzgesetz ist zum 20. März ausgelaufen. Die Bundesländer setzen jedoch noch auf die Übergangsfrist bis zum 2. April. Ab dann fallen alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen – lediglich Abstandsgebote und Maskenpflicht in bestimmten Räumlichkeiten bleiben bestehen.
In Zügen der Deutschen Bahn entfallen bereits jetzt 3G-Zugangsbeschränkungen. Das bedeutet, man muss nicht mehr geimpft, getestet oder genesen sein, um Bahn zu fahren. Nur im Bordbistro gilt die 3G-Regelung weiter.
Maskenpflicht bleibt erstmal bestehen
In Bayern gilt vorerst weiterhin die FFP2-Maskenpflicht. Diese gilt bis 2. April in Innenräumen, dem öffentlichen Nahverkehr und auch in (regionalem) Fernverkehr, zum Beispiel bei Fahrten der Deutschen Bahn.
Nach dem 2. April fällt die Maskenpflicht in den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens. Sie soll dann nur noch in Pflegeeinrichtungen und dem öffentlichen Nahverkehr gelten.
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