Steigende Energiekosten
Steigende Energiekosten: Diese Unterstützung erhältst von Stadt und Bund
Stand 16.08.22 - 07:47 Uhr
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Im Moment wird alles teurer, auch die Energiekosten steigen immer weiter an. Wir haben Unterstützungsmöglichkeiten, an die du dich wenden kannst.
Foto: Shutterstock
Diese Unterstützungsmöglichkeiten hast du bei den steigenden Energiekosten
Personen, die gerade finanzielle Schwierigkeiten aufgrund der hohen Energiekosten haben, sollten sich an ihr zuständiges Bürgerhaus wenden, um herauszufinden, welche Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.Â
- Anzeige -Folgende Möglichkeiten hast du in dem Fall:
Kinderbonus
Jedes Kind, das kindergeldberechtigt ist, erhält einen Bonus in Höhe von 100 Euro. Dieser Kinderbonus ist Teil des Energiepakets. Die Auszahlung fand normalerweise im Juli 2022 statt.
Energiepauschale
Die Energiepauschale erhalten alle, die die Fahrtkosten mit ihrem Erwerbseinkommen bezahlen und aufgrund der Energiepreise hohe Kosten haben. Die Energiepauschale beträgt 300 Euro, die über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers ausgezahlt wird.
Bundesheizkostenzuschuss
Personen, die Wohngeld beziehen, erhalten einmalig einen Bundesheizkostenzuschuss von 270 Euro. Befinden sich zwei Personen in einem Haushalt, erhält man 350 Euro. Jedes weitere Familienmitglied erhält zusätzlich 70 Euro.
Azubis und Studenten, die Bafög beziehen, erhalten 230 Euro. Die Auszahlung erfolgt automatisch und muss nicht extra beantragt werden.
- Anzeige -Gesetzliche Transferleistung
Haushalte, die keine andauernde Unterstützung erhalten und ein geringes Einkommen haben, können einen Antrag im Sozialbürgerhaus stellen, ob eventuell ein Teil der Neben- und Heizkosten übernommen wird.
Einmalzahlung
Eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten SGBII und SGBXII Bezieher. Sie soll einen Ausgleich zwischen der finanziellen Belastung aufgrund der Pandemie und der aktuellen Preissteigerung darstellen, besonders wegen der Energiekosten.
Städtischer Stromkostenzuschuss
Der städtische Stromkostenzuschuss kann seit dem 1. Juli in den Sozialbürgerhäusern beantragt werden. Bei einem Ein- und Zweipersonenhaushalt beträgt er bis zu 50 Euro. Bei einem Haushalt mit drei Personen kann der Zuschuss bis zu 100 Euro betragen.
Berechtigt dazu sind Personen, die Wohngeld, auch im Zusammenhang mit Kindergeld, erhalten oder ein Einkommen unter der Armutsrisikogrenze erhalten. Anspruch haben auch Personen, die nach SGBII, SGBXII oder AsylbLG.
Menschen, die Jugendhilfe nach dem SGBVII beziehen und in einer eigenen Wohnung leben, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ablegen und ein Bundesfreiwilligendienst machen, können ebenfalls einen Antrag stellen. Die Anträge können in den Sozialbürgerhäusern beantragt werden. Der Zuschlag wird vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 ausgezahlt.
- Anzeige -Härtefallfonds
Haushalte, die ein geringes Einkommen haben und die Androhung einer Sperrung des Haushaltsstroms oder der Heizenergie besteht, können an das zuständige Sozialbürgerhaus wenden. Sollte es sich nach der Prüfung um einen Härtefall handeln, wird eine Vergleichsvereinbarung mit den Stadtwerken München geschlossen.
Wärmefonds
Wärmefonds erhalten Menschen, die aus einem einkommensschwachen Haushalt kommen. Der Wärmefond soll bei der Bewältigung der Energiekosten für Heizung und Warmwasser unterstützen.
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