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Corona-Regeln für den Tierpark Hellabrunn gelockert: das gilt jetzt

Stand 17.12.21 - 12:28 Uhr

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Ab sofort reicht für den Besuch im Tierpark lediglich ein 2G-Nachweis aus – die zusätzliche Testpflicht, also das sogenannte „plus“, entfällt.

Corona-Regeln für den Tierpark Hellabrunn gelockert: das gilt jetzt

Copyright: Tierpark Hellabrunn / Marc Müller

Hellabrunn-Besuch ab sofort mit 2G möglich – Testpflicht entfällt

Die neuesten Anpassungen der Corona-Maßnahmen der bayerischen Staatsregierung erleichtern erfreulicherweise den Besuch im Tierpark Hellabrunn für Geimpfte und Genesene.

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Alle weiteren behördlich auferlegten Regularien bleiben jedoch bestehen, dies bedeutet, dass ein Impf- bzw. Genesennachweis nach wie vor für Personen ab 12 Jahren und 3 Monaten nötig ist. Kinder bis 12 Jahren müssen keinen Nachweis erbringen.

Zudem ist in den Tierhäusern das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Für Kinder zwischen 6 und 16 Jahren ist ein Mund-Nasenschutz ausreichend.

Besucherinnen und Besucher werden gebeten, bereits am Eingang einen gültigen 2G-Nachweis sowie ein Ausweisdokument bereitzuhalten, um einen schnellen und unkomplizierten Einlass zu gewährleisten.

Auf der Internetseite www.hellabrunn.de/corona gibt es eine umfangreiche FAQ-Liste, die sämtliche Fragen rund um den Besuch des Tierparks klärt.

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