Coronavirus in München
Auch dieses Wochenende: Alkoholverbot an Hotspots und einem neuen Platz
Stand 18.09.20 - 16:09 Uhr
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Die Stadt München hat die Regeln für den Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ausgeweitet. Alle Plätze und Regeln findest du hier.
© Foto: shutterstock
Corona-Inzidenzwert über 50: Diese Regeln gelten jetzt in München
Die Landeshauptstadt erlässt für das bevorstehende Wochenende zwei Allgemeinverfügungen mit Alkoholverboten zum Infektionsschutz. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) meldet für München bei den Corona-Neuinfektionen anhaltend eine 7-Tage-Inzidenz, die über dem Signalwert von 50 liegt (aktuell 50,7).
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Die Allgemeinverfügung ist räumlich auf Hotspots begrenzt und nur für die Tage der Woche gültig, an denen bisher die gravierendsten Verstöße zu beobachten waren: Freitagabend bis Sonntagmorgen.
Die Hotspots sind aktuell:
- Baldeplatz
- Gärtnerplatz
- Gerner Brücke
- Isarauen zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke
- Wedekindplatz
NEU: Außerdem gibt es am Samstag (19.09) ein Alkoholkonsumverbot auf der gesamten Fläche der Theresienwiese, gültig von 9 Uhr morgens bis 6 Uhr des Folgetages.
Die exakten und rechtlich bindenden räumlichen Umgriffe der Regelungen findest du hier.
- Anzeige -Von Freitagabend, 18.9., bis einschließlich Sonntagmorgen, 20.9., 6 Uhr, gilt:
- Es darf in einem klar definierten weiteren Umfeld um die benannten Hotspots von 21 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages keinerlei Alkohol mehr verkauft werden, einzige Ausnahmen sind der Ausschank zum unmittelbaren Konsum vor Ort in der Gastronomie und auf genehmigten Veranstaltungen.
- Es darf an den benannten Hotspots von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages keinerlei Alkohol mehr im öffentlichen Raum konsumiert werden, einzige Ausnahmen sind die Freischankflächen der Gastronomie und genehmigte Veranstaltungen.
Bußgeld bei Verstoß gegen Alkoholverbot in München
Das Bußgeld für unerlaubten Alkoholkonsum an den Hotspots nach 23 Uhr beträgt mindestens 150 Euro. Wer als Verkaufender gegen das Verkaufsverbot im Umgriff der Hotspots nach 21 Uhr verstößt, wird mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro belangt. Abhängig von Situation und Verhalten sowie im Wiederholungsfall kann das Bußgeld jeweils höher ausfallen.
Mit dem nächtlichen Alkoholverkaufs- und -konsumverbot an bekannten Hotspots im öffentlichen Raum am Wochenende soll eine weitere Zunahme der Corona-Infektionen in München zum Schutz der Bevölkerung eingedämmt werden, um so einschneidendere Maßnahmen möglichst zu vermeiden.
In den vergangenen Wochen war es nachts an öffentlichen Orten zunehmend zu Verstößen gegen das Ansammlungs- und Feierverbot gekommen. Unter Alkoholeinfluss sinkt die Hemmschwelle, Abstands- und Hygieneregeln wurden kaum oder gar nicht beachtet. Die Allgemeinverfügung als PDF und alle Anlagen gibt es auf muenchen.de/corona.
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