Radentscheid Bayern
Radentscheid geht in nächste Runde: Was das bedeutet
Stand 01.02.23 - 18:08 Uhr
100.000 Unterschriften wurden schon gesammelt. Wie es jetzt mit dem Bürgerbegehren zum Radentscheid weitergeht, das erfährst du hier.
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Radentscheid – Erste Etappe geschafft
Die nächste Hürde ist geschafft. Innerhalb von nur vier Monaten wurden die 25.000 Unterstützungsunterschriften für den Radentscheid erreicht und sogar übertroffen.
- Anzeige -Insgesamt wurden 100.000 Unterschriften gesammelt und wurden von den kommunalen Wahlämtern auf ihre Gültigkeit geprüft. So steht der Einreichung des Antrags auf Zulassung des Volksbegehrens nichts mehr im Weg.
Nachdem der Antrag beim bayerischen Innenministerium angekommen ist, entscheiden sie dann, wann die vierzehntägige Eintragungsfrist stattfindet.
Zweite Etappe
In der zweiten Phase des Volksbegehrens müssen dann mindestens eine Million wahlberechtigte Menschen für den Radentscheid unterschreiben. Es wird damit gerechnet, dass der Eintragungszeitraum irgendwann im Sommer 2023 sein wird.
- Anzeige -Warum ist ein neues Radgesetz wichtig?
Bereits 2017 hat die Staatsregierung versprochen, den bayernweiten Radverkehrsanteil bis 2025 von 10 auf 20 % zu verdoppeln. Der Radverkehrsanteil ist gerade mal um einen Prozentpunkt auf 11 % gestiegen.
Viele Wege sind nicht gerade einladend, weil sie entweder aus holprigen Feldwegen bestehen oder teilweise einfach gefährlich sind. Generell wird es einem Radfahrer nicht einfach gemacht, so ist beispielsweise die Mitnahme eines Rads in Bus und Bahn entweder teuer, nicht garantiert oder sogar nicht möglich.
- Anzeige -Warum ein Radentscheid für ganz Bayern?
Es gab bereits in 11 bayerischen Städten ein Bürgerbegehren, das fast überall übernommen wurde. Die Umsetzung an sich geht aber leider eher schleppend voran. Das liegt natürlich daran, weil die Ressourcen an allen Enden fehlen. Außerdem verhindern die momentan bestehenden Richtlinien und Straßenverkehrsgesetze eine Veränderung für eine bessere Infrastruktur.
Ziel ist es also ein Radgesetz zu erschaffen, bei dem die bayerische Staatsregierung verpflichtet ist, nicht nur von einer Veränderung der Mobilität zu reden, sondern diese eben auch umzusetzen.
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