Rabimmel, rabammel - warum?
Stadt verbietet Laternenumzug
Stand 25.10.18 - 17:11 Uhr
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Über 8000 Menschen interessieren sich auf Facebook für die Veranstaltung "1. Münchner Laternenumzug für Erwachsene". Doch die Stadt München verbietet die Aktion. Das sind die Gründe.

© Ingwer Narrisch
Das ist der Grund für die Absage
Ein Laternenumzug nur für Erwachsene? Diese Veranstaltungsidee lässt die Herzen vieler Münchnerinnen und Münchner höher schlagen. Doch dann der Schock: die Stadt München erteilt keine Genehmigung für die Veranstaltung.
- Anzeige -"Liebe Umzügler, leider müssen wir euch heute mitteilen, dass die Stadt München unseren Laternenumzug NICHT genehmigt hat. Wir können es selbst kaum glauben, aber laut Stadt liegt für unseren Spaziergang ‚kein besonderes öffentliches Interesse, wie es in den städtischen Veranstaltungsrichtlinien auf öffentlichem Verkehrsgrund vorgesehen ist, vor‘. Daher müssen wir unser Event schweren Herzens absagen – das Interesse von über 8000 Beteiligten hier auf Facebook hat wohl leider nicht schwer genug gewogen." , so lautet die Absage der Veranstalter im zugehörigen Facebook-Event.
Immerhin 8.000 Menschen hatten auf Facebook ihr Interesse an dem Event bekundet. Sie wollten am 11. November ab 19 Uhr ausgehend vom Stachus-Brunnen singend mit selbst gebastelten Laternen zum St.-Martins-Umzug starten.
Aber welche Gründe stecken hinter der Absage?
Das sagt das KVR
Auf Nachfrage von 95.5 Charivari hat uns Johannes Mayer vom KVR München folgendes Statement abgegeben:
"Grundsätzlich sind Martinszüge in der Innenstadt zulässig. Diese sind als ortsübliche Brauchtumsveranstaltungen lediglich anzeigepflichtig und bedürfen keiner behördlichen Erlaubnis. Echten Brauchtumsveranstaltungen ohne werblichem Charakter, etwa Sankt-Martins Laternenumzüge im Sinne des Brauchtums, steht das Kreisverwaltungsreferat sehr aufgeschlossen gegenüber.
Bei dem für den 11.11.2018 geplanten Laternenumzug für Erwachsene ist der Antragsteller ein Unternehmen mit Sitz in Unterschleißheim, das ein Biermischgetränk mit Ingwer anbietet. Der Antragsteller, ein Bierproduzent, schreibt selbst im Antrag, dass er natürlich ein bisschen auf sich aufmerksam machen wolle. Geplant sei ein Spaziergang mit Leiterwagen. Er schreibt auch, dass die Veranstaltung völlig ohne politischen Hintergrund sei. Es handelt sich also explizit um keine Versammlung nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz, die keiner Genehmigung bedürfen würde.
Es ist daher davon auszugehen, dass der Werbeeffekt für das Unternehmen eine nicht unerhebliche Rolle spielt. Insgesamt ist damit nicht von einer ortsüblichen Brauchtumsveranstaltung im Sinne des Straßenverkehrsrechts auszugehen. Auch das Versammlungsrecht greift nicht. Eine Genehmigung oder Bestätigung kann daher in diesem Fall nicht erteilt werden."
Gastgeber der Veranstaltung ist "Ingwer Narrisch", ein Start-up in Unterschleißheim im Landkreis München mit seinen beiden Gründern Alexander Inderst und Siggi Gabriel. Die Firma verdient mit einem Bier-Ingwer-Gemisch ihr Geld.
Hier das Statement des KVR zum Nachhören:
Der Veranstalter selbst äußerst sich enttäuscht:
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