Coronavirus in München
Ab Freitag: Neue Corona-Regeln für München
Stand 07.10.20 - 14:54 Uhr
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Der Corona-Inzidenzwert in München ist seit langem wieder unter den Frühwarnwert von 35 gesunken. Daher hat die Stadt die derzeit geltenden Corona-Maßnahmen überarbeitet. Was sich ab Freitag ändert - hier im Überblick.
Diese Corona-Maßnahmen gelten ab 9. Oktober in der bayerischen Landeshauptstadt
Die Landeshauptstadt München hat die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie erneut überarbeitet. Ab Freitag, 9. Oktober, gibt es neue Regelungen für private Veranstaltungen, nicht-öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, Ligaspielen sowie zum Alkoholverbot.
- Anzeige -Wieder mehr Teilnehmer bei privaten Veranstaltungen unter freiem Himmel erlaubt
Nachdem am 7. Oktober sowohl das Robert Koch-Institut mit 34,7 als auch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit 34,66 für München eine 7-Tage-Inzidenz knapp unter dem Signalwert von 35 melden, hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) unter Leitung von Oberbürgermeister Dieter Reiter beschlossen, dass bei privaten Feiern, wie z. B. Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern, aber auch Vereins- und Parteisitzungen, sowie nicht öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen unter freiem Himmel ab kommenden Freitag, 9. Oktober, bis zu 100 Teilnehmende gestattet sind. In geschlossenen Räumen gilt weiterhin die Regelung von maximal 25 Teilnehmenden.
Ligaspiele mit Zuschauern möglich
Auch können die Ligaspiele von Türkgücü gegen die SV Wehen sowie des TSV 1860 gegen Lübeck am Samstag mit Zuschauern stattfinden – allerdings nur mit maximal zehn Prozent der jeweiligen Stadionkapazität
- Anzeige -Diese Corona-Maßnahmen in München bleiben bestehen
Da es aber in München noch keine stabile Tendenz für ein Infektionsgeschehen unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen gibt – allein für Dienstag wurden 115 Neuinfektionen gemeldet – werden die weiteren Corona-Maßnahmen um eine Woche verlängert.
Deshalb bleiben bis einschließlich Donnerstag nächster Woche Treffen im privaten und öffentlichen Raum sowie in der Gastronomie nur gestattet in Gruppen von maximal 10 Personen oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands.
Auch gilt weiterhin am kommenden Wochenende von Freitagabend bis Sonntagfrüh das Alkoholverbot zum Außer-Haus-Verkauf ab 21 Uhr und zum Konsum im öffentlichen Raum ab 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages am Baldeplatz, Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Wedekindplatz sowie an den Isarauen zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke.
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