FC Bayern vs. Liverpool
Teilnahmebedingungen Instagram-Live-Verlosung
Stand 07.03.19 - 15:34 Uhr
0
Gewinne im Instagram Live-Stream Tickets für das Fußball-Königsklasse-Spiel FC Bayern München vs. Liverpool - gesponsert von Qatar Airways. Hier geht's zu den Teilnahmebedingungen.
Königsklasse Fußball-Tickets im Instagram-Livestream gewinnen!
1 Allgemeines
Eine Teilnahme an Gewinnspielen der Instagram-Unternehmensseite: "95.5 Charivari – Münchens Hitradio" (nachfolgend „die Veranstalterin“ genannt), ist nur unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen möglich. Die Gewinnspiele werden nicht von Instagram unterstützt und stehen in keiner Verbindung zu Instagram.
§ 2 Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen können alle natürlichen und geschäftsfähigen Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren. Mitarbeiter/innen der Veranstalterin und deren Verwandte sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der/Die Teilnehmer/in erklärt sich mit der Teilnahme damit einverstanden, dass im Gewinnfalle sein/ihr Name und/oder Bild im Internet veröffentlicht wird bzw. im Radioprogramm genannt wird.
Im Lostopf der Instagram-Liveaktion landet jeder Teilnehmer, der zwischen Montag, 11.03.2019 6 Uhr und Dienstag, 12.03.2019, 16 Uhr den Aktions-Post im Instagram-Feed kommentiert und Abonnent der Instagram-Seite von 95.5 Charivari wird. Die Teilnahme ist nur innerhalb dieser Frist möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 3 Auswahlverfahren und Gewinn
Die Gewinner aus dem Lostopf werden per Zufallsprinzip ausgewählt und im Instagram-Livestream am 13. März 2019 um 10.10 Uhr gezogen. Sobald der Name des gezogenen Gewinners (Instagram-Username) im Instagram-Livestream genannt wird, hat dieser zwei Minuten Zeit, sich unter der Studio-Hotline 089 57 955 955 zu melden, um den Gewinn zu erhalten. Ruft er nicht in der vorgegebenen Zeit an, verfällt der Gewinn ersatzlos und ein neuer Gewinner wird gezogen. Sollte innerhalb von einer Stunde kein Gewinner ermittelt werden, verfällt der Gewinn ebenfalls ersatzlos. Der Rechtsweg ist auch hier selbstverständlich ausgeschlossen. Eine Änderung oder Barauszahlung des Preises ist ausgeschlossen.
§ 4 Haftung
Schadenersatzansprüche gegenüber der Veranstalterin, die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel stehen, sind – innerhalb des gesetzlich zulässigen – unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Veranstalterin hätte vorsätzlich oder grob fahrlässig gesetzliche Pflichten verletzt. Ferner haftet die Veranstalterin nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Gewinnspiel-Internetseite bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt, sowie Angriffen Dritter gegen die Gewinnspiel- Internetseite. Die Veranstalterin wird jedoch alles unternehmen, um die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Gewinnspiel- Internetseite sicherzustellen. Weiterhin übernimmt die Veranstalterin keine Garantie dafür, dass die Gewinnspiel-Internetseite auf dem jeweiligen Teilnehmerrechner ordnungsgemäß funktionsfähig ist.
§ 5 Datenschutz
Die Veranstalterin gewährt im Rahmen des Gewinnspiels den größtmöglichen datenschutzrechtlichen Standard und beachtet alle diesbezüglich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Veranstalterin wird keine personenbezogenen Daten an Dritte weiterleiten oder Adressdaten verkaufen. Die Veranstalterin speichert die personenbezogenen Daten der jeweiligen Teilnehmer/ in ausschließlich zum Zwecke des Gewinnspiels. Der/Die Teilnehmer/in erklärt hiermit ausdrücklich sein/ihr Einverständnis mit der Speicherung und Verwendung der mitgeteilten personenbezogenen Daten zu dem oben genannten Zweck.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.
§ 7 Gerichtsstand / anwendbares Recht
Bei Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Veranstalterin vereinbart. Soweit der/die Teilnehmer/in keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Veranstalterin ebenso als Gerichtsstand vereinbart.
§ 8 Kontakt
Bei Fragen in Bezug auf die Durchführung dieses Gewinnspiels und der Verarbeitung und Nutzung von persönlichen Daten wenden Sie sich bitte an:
socialmedia@charivari.de
Stand: März 2019
Mehr Beiträge und Themen
Ein Auto fährt in der Münchner Innenstadt in eine Haltestelle. Mehrere Menschen werden verletzt. Der Rettungsdienst ist im Großeinsatz. Die Tramlinien 16 und 17 werden umgeleitet.
Der Frühling ist da - und damit auch die Lust vieler, draußen Zeit zu verbringen. Eine Echtzeit-Karte zeigt, welche Cafés und Restaurants gerade Sonnenplätze haben.
Merz ist Kanzler! Nach dem gescheiterten Wahlgang am Morgen hat es für Merz beim zweiten Anlauf gereicht.
Oktoberfest 2025: Stadt München macht’s möglich – mehr reservierbare Plätze für echte Münchner! Doch für das Herzkasperlzelt bleibt erneut kein Platz auf der Oidn Wiesn.
Friedrich Merz ist im Bundestag durchgefallen – zu wenige Stimmen im ersten Wahlgang. Was jetzt passiert – und warum Scholz erstmal im Amt bleibt.
Das neue Kabinett Merz füllt sich: CDU und CSU haben ihre Minister für eine zukünftige Regierung bekanntgegeben.
Die SPD hat lange gerungen. Kurz vor der geplanten Kanzlerwahl steht aber das Personaltableau.
Nach einem Jahr ohne Titel ist der FC Bayern München wieder Deutscher Meister! Die Meisterschaft kann ihnen nach dem Sieg in Leipzig nicht mehr genommen werden.
Am 5. Mai startet die BladeNight in eine neue Saison in München - ab dann bis zum 15. September kannst du mit anderen passionierten Rollschuhfahrern durch die Stadt düsen.
Seit ihrer Gründung vor zwölf Jahren ist die AfD nach Einschätzung des Verfassungsschutzes kontinuierlich weiter nach rechts gerückt. Inzwischen sei klar: Die Partei ist extremistisch.
DESK
Teure Meisterfeier auf dem Marienplatz: Die Linke fordert, dass der FC Bayern künftig selbst zahlt – und nicht mehr die Stadt München.
"Habemus Papam" - heißt es vom Balkon des Petersdom! US-Kardinal Robert Francis Prevost ist Papst Leo XIV.
Was, wenn man die Titanic nicht nur sehen, sondern erleben könnte? Die immersive Ausstellung „Die Legende der Titanic“ bringt das berühmte Schiff mit modernster Technik und ergreifender Inszenierung direkt nach München.
Am nächsten Wochenende stehen in München wieder Bauarbeiten an. Betroffen ist die S-Bahn-Stammstrecke. Dann heißt es: Bus statt Bahn und Fahrplanänderungen.
Wiggensbach, Kirchdorf, Lindau – und jetzt Schwabmünchen: Die Penis-Skulpturen aus Holz sind das kurioseste Freinacht-Phänomen 2025.
Falsch geparkt? Dieses Auto erkennt es in Sekunden: In Stuttgart läuft der Test – bald auch in München? So funktioniert das neue Bußgeld-System im Vorbeifahren.
Erlebe den neuen Musikwettbewerb "A Liad für d’Wiesn" beim Oktoberfest. Reiche deinen Song ein und rocke die Wiesn!