Coronavirus in Deutschland
Gericht kippt nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg
Stand 08.02.21 - 15:51 Uhr
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Rückschlag für das Bundesland Baden-Württemberg in der Pandemiebekämpfung: Die angeordnete nächtliche Ausgangssperre gilt nur noch in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag.
Ein Mann während der nächtlichen Ausgangssperre auf dem menschenleeren Schlossplatz in Stuttgart. Foto: Marijan Murat/dpa
Was bedeutet das für Bayern?
In Baden-Württemberg hat die Justiz die coronabedingte nächtliche Ausgangssperre gekippt. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschied in einem veröffentlichten Beschluss, dass die Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr noch diese Woche außer Vollzug gesetzt werden müssen.
- Anzeige -Zum letzten Mal gelten sie in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag. Damit war der Eilantrag einer Klägerin aus Tübingen erfolgreich.
Ausgangsbeschränkung nicht mehr verhältnismäßig
Der 1. Senat argumentierte, die Regelung des Bundeslandes habe zuletzt die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. Dem Infektionsschutzgesetz zufolge seien Ausgangsbeschränkungen nur möglich, wenn ihr Unterlassen zu Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führe. Sie kämen nur dann in Betracht, wenn der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen – auch unter Berücksichtigung aller anderen ergriffenen Maßnahmen – zu einer wesentlichen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führe.
- Anzeige -Nächtliche Ausgangsperre nur noch in Hotspots?
Zudem müsse die Landesregierung prüfen, ob diese Ausgangsbeschränkungen landesweit angeordnet werden müssten oder ob differenziertere, am regionalen Infektionsgeschehen orientierte Regelungen in Betracht kämen. Den gesetzlichen Anforderungen habe das Land zuletzt – anders als Ende Dezember und Mitte Januar, als Eilanträge erfolglos blieben – nicht mehr entsprochen.
Land strebt nur noch Ausgangsbeschränkungen für Hotspot-Kreise an
Das Land Baden-Württemberg will nur noch für Corona-Hotspots solche Maßnahmen ergreifen. Es sei absehbar gewesen, dass angesichts der sinkenden Infektionszahlen in Baden-Württemberg die Frage der Verhältnismäßigkeit gestellt würde, sagte Regierungssprecher Rudi Hoogvliet am Montag der dpa in Stuttgart. «Jetzt haben wir juristische Klarheit.» 15 Stadt- und Landkreise liegen bei der sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz unter 50, nur noch vier Kreise über 100.
- Anzeige -Wird auch in Bayern die Regelung gelockert?
«Man habe am Wochenende schon Kontakt mit der Staatsregierung in Bayern gehabt, um gemeinsam mit dem Nachbarn zu überlegen, ob und wann man die landesweite Regelung im Gleichschritt aufheben könne», sagte Regierungssprecher Rudi Hoogvliet.
Ob Regeln wie beispielsweise die Ausgangssperre nach der Ministerpräsidentenkonferenz vom Bayerischen Kabinett ausgesetzt werden, ist bisher aber noch nicht bekannt.
Die aktuelle Corona-Verordnung, die auch den Lockdown regelt, gilt noch bis zum 14. Februar.
Mit Material der dpa
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