Coronakrise
Regierungsbeschluss: Die bundesweite Notbremse kommt
Stand 13.04.21 - 11:55 Uhr
0
Die Regierung hat soeben die bundesweite Notbremse beschlossen. Was das bedeutet - alle Infos hier.
Foto: dpa
Das Infektionsschutzgesetz wird entsprechend geändert
Berlin (dpa) – Das Bundeskabinett hat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag in Berlin. Damit müssen sich die Menschen in weiten Teilen Deutschlands auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen.
- Anzeige -Stundenlang war unter Hochdruck über die Regelungen verhandelt worden. Nach dem Kabinettsbeschluss soll das Gesetz möglichst in einem beschleunigten Verfahren vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren. Allerdings ist die ausdrückliche Zustimmung der Länderkammer nicht erforderlich. Der Bundesrat könnte allenfalls Einspruch erheben.
Das bedeutet die bundesweite Notbremse im Detail
Die sogenannte Bundes-Notbremse soll für alle Landkreise und kreisfreien Städte gelten, in denen der Inzidenzwert bei mehr als 100 Neuinfektionen binnen der vergangenen sieben Tage liegt, umgerechnet auf 100 000 Einwohner.
Nächtliche Ausgangssperre
Bundesweit soll von 21.00 bis 5.00 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder eines dazugehörigen Gartens im Grundsatz nicht erlaubt sein. Dies soll nicht gelten, wenn der Aufenthalt etwa der Versorgung von Tieren oder der Berufsausübung dient.
- Anzeige -Kontaktbeschränkungen
In einem neuen Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes soll ferner festgelegt werden, dass private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum dann nur gestattet sind, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen. Bei Todesfällen sollen bis zu 15 Personen zusammenkommen dürfen.
Schließungen
Unter anderem dürfen bei einer höheren Inzidenz zudem die meisten Läden und die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie nicht öffnen. Ausgenommen werden sollen der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Hier sollen Abstand- und Hygienekonzepte gelten.
Geöffnet werden dürften laut dem Beschluss Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe – jeweils mit Maske.
- Anzeige -Gastronomie
Geöffnet werden dürfen Speisesäle in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen, gastronomische Angebote in Beherbergungsbetrieben, die ausschließlich der Bewirtung zulässig beherbergter Personen dienen, Angebote für obdachlose Menschen, die Bewirtung von Fernbusfahrerinnen und Fernbusfahrern sowie Fernfahrerinnen und Fernfahrern und nicht-öffentliche Kantinen. Auch die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Verkauf zum Mitnehmen soll weiter erlaubt sein.
Sport
Die Ausübung von Sport soll nur in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten erlaubt sein. Sie sollen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden dürfen. Ausnahmen gibt es auch weiter für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, aber weiter nur ohne Zuschauer.
Tourismus
Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken sollen bei entsprechenden Inzidenzen in einer Region aber untersagt sein.
Schulen
An Schulen soll Präsenzunterricht nur mit zwei Coronatests pro Woche gestattet werden. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz 200, soll Präsenzunterricht untersagt werden.
Unternehmen
Neben der Novelle des Infektionsschutzgesetzes hat das Kabinett auch eine Pflicht für Angebote von Coronatests in Unternehmen auf den Weg gebracht. Der Entwurf einer geänderten Arbeitsschutzverordnung sieht vor, dass die Unternehmen ihren Beschäftigten in der Regel einmal in der Woche Tests zur Verfügung stellen.
Bleib immer bestens informiert! Mit unserem kostenlosen 95.5 Charivari-Newsletter verpasst du keine Highlights mehr. Von Top-Konzerten über exklusive Gewinnspiele bis hin zu Einblicken in Larissa Lannert live - wir liefern dir wöchentlich alles Wichtige direkt in dein Postfach.
Mehr Beiträge und Themen
Ein Auto fährt in der Münchner Innenstadt in eine Haltestelle. Mehrere Menschen werden verletzt. Der Rettungsdienst ist im Großeinsatz. Die Tramlinien 16 und 17 werden umgeleitet.
Der Frühling ist da - und damit auch die Lust vieler, draußen Zeit zu verbringen. Eine Echtzeit-Karte zeigt, welche Cafés und Restaurants gerade Sonnenplätze haben.
Merz ist Kanzler! Nach dem gescheiterten Wahlgang am Morgen hat es für Merz beim zweiten Anlauf gereicht.
Oktoberfest 2025: Stadt München macht’s möglich – mehr reservierbare Plätze für echte Münchner! Doch für das Herzkasperlzelt bleibt erneut kein Platz auf der Oidn Wiesn.
Friedrich Merz ist im Bundestag durchgefallen – zu wenige Stimmen im ersten Wahlgang. Was jetzt passiert – und warum Scholz erstmal im Amt bleibt.
Das neue Kabinett Merz füllt sich: CDU und CSU haben ihre Minister für eine zukünftige Regierung bekanntgegeben.
Die SPD hat lange gerungen. Kurz vor der geplanten Kanzlerwahl steht aber das Personaltableau.
Nach einem Jahr ohne Titel ist der FC Bayern München wieder Deutscher Meister! Die Meisterschaft kann ihnen nach dem Sieg in Leipzig nicht mehr genommen werden.
Am 5. Mai startet die BladeNight in eine neue Saison in München - ab dann bis zum 15. September kannst du mit anderen passionierten Rollschuhfahrern durch die Stadt düsen.
Seit ihrer Gründung vor zwölf Jahren ist die AfD nach Einschätzung des Verfassungsschutzes kontinuierlich weiter nach rechts gerückt. Inzwischen sei klar: Die Partei ist extremistisch.
DESK
Teure Meisterfeier auf dem Marienplatz: Die Linke fordert, dass der FC Bayern künftig selbst zahlt – und nicht mehr die Stadt München.
"Habemus Papam" - heißt es vom Balkon des Petersdom! US-Kardinal Robert Francis Prevost ist Papst Leo XIV.
Was, wenn man die Titanic nicht nur sehen, sondern erleben könnte? Die immersive Ausstellung „Die Legende der Titanic“ bringt das berühmte Schiff mit modernster Technik und ergreifender Inszenierung direkt nach München.
Am nächsten Wochenende stehen in München wieder Bauarbeiten an. Betroffen ist die S-Bahn-Stammstrecke. Dann heißt es: Bus statt Bahn und Fahrplanänderungen.
Wiggensbach, Kirchdorf, Lindau – und jetzt Schwabmünchen: Die Penis-Skulpturen aus Holz sind das kurioseste Freinacht-Phänomen 2025.
Falsch geparkt? Dieses Auto erkennt es in Sekunden: In Stuttgart läuft der Test – bald auch in München? So funktioniert das neue Bußgeld-System im Vorbeifahren.
Erlebe den neuen Musikwettbewerb "A Liad für d’Wiesn" beim Oktoberfest. Reiche deinen Song ein und rocke die Wiesn!