Coronavirus in Bayern
Wo muss ich die Maske noch tragen? Die wichtigsten Fragen und Antworten
Stand 04.04.22 - 12:04 Uhr
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Die meisten Coronaregeln sind ausgelaufen. Es gibt in Bayern nur noch den sogenannten Basisschutz. Was du dazu wissen musst, findest du hier.
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Welche Regeln gelten jetzt wo?
Am 3. April sind die meisten Coronaregeln ausgelaufen. Nur noch der Basisschutz gilt in Bayern. Strengere Regeln könnten kommen, allerdings nur, wenn ein Kreis oder eine Stadt zum Hotspot erklärt würden. Das ist aktuell nicht der Fall und deutet sich auch nicht in naher Zukunft an.
Das heißt: Maskenpflicht fällt in den allermeisten Bereichen außer ÖPNV, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Es gibt auch keine Zugangsbeschränkungen mehr im öffentlichen Raum.
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Was gilt im ÖPNV?
Wenn du mit Bus und Bahn in München unterwegs bist, musst du weiterhin eine FFP2-Maske tragen. Die Maske musst du nicht mehr an Bahnsteigen, Bushaltestellen oder im Bahnhofsgebäude tragen – überall dort ist die Maskenpflicht ausgelaufen.
Wie sieht es mit der Gastro aus?
Am Eingang wirst du nicht mehr nach einem Impf- oder Genesenenzertifikat gefragt, auch die Maske musst du nicht mehr tragen. In der Gastronomie gelten keine Regeln mehr.
Wir empfehlen jedoch, eine Maske für den Notfall mitzunehmen: Gastronomen können in Bezug auf das Hausrecht selber entscheiden, ob sie eine Maske für den Besuch voraussetzen. Das werden allerdings wohl eher wenige machen.
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Und in der Nachtgastro und Clubs?
Auch in Clubs und Bars sind alle Regeln aufgehoben worden. Das bedeutet: keine 2G-/3G-Kontrollen, keine Masken, kein Abstand.
Muss ich in der Arbeit noch Maske tragen?
Wie in anderen Bereichen laufen auch im Berufsleben die Regeln aus. Der Arbeitgeber kann jetzt selbst entscheiden, ob er auf Tests oder auf das Tragen von Masken im Bürogebäude besteht.
Anders sieht es in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen aus. Überall dort gelten mindestens bis Ende des Monats weiterhin die Test- und Maskenpflicht.
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Was muss ich beim Einkaufen beachten?
Eigentlich nichts mehr. In Geschäften gilt nämlich ebenfalls keine Masken- oder Testpflicht mehr. Theoretisch kann auch hier der Besitzer von seinem Hausrecht Gebrauch machen, allerdings werden das die wenigsten machen.
Achte am besten auf Hinweise direkt am Eingang. Hier sollte eine mögliche Maskenpflicht beschildert sein.
Und was ist mit den Kindern in der Schule?
In den Münchner Schulen und Kitas gilt keine Maskenpflicht. Aber die Kinder und Jugendlichen müssen sich weiterhin regelmäßig auf Corona testen lassen.
Grundsätzlich gelten die Regeln bis zum 30. April. Sie sollen danach auslaufen. Ob es da noch mal eine Verlängerung der Maßnahmen gibt, kann man noch nicht sagen.
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