Maßnahme wegen Corona-Krise
Katastrophenfall für Bayern ausgerufen
Stand 19.03.20 - 07:52 Uhr
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Corona-Krise: Ministerpräsident Markus Söder hat für Bayern den Katastrophenfall ausgerufen. Jetzt stehen die Details fest. Alle Infos hier.
Foto: Screenshot BR / Pressekonferenz mit Markus Söder
Söder gibt Details bekannt
Am Montagvormittag (16.03.2020) hat Ministerpräsident Markus Söder den Katastrophenfall für Bayern ausgerufen – mit sofortiger Wirkung, gültig für die kommenden 14 Tage. Oberstes Ziel: die Coronavirus-Infektionen verlangsamen. Das öffentliche Leben muss daher verlangsamt werden, damit das Gesundheitssystem die Belastung stemmen kann.
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Folgendes wird ab sofort für ganz Bayern angeordnet:
Ein Sondervermögen wird eingerichtet von bis zu 10 Milliarden Euro – für Betriebe, Mittelständler usw. Soforthilfen für Betriebe werden bereitgestellt, ebenso für Kulturschaffende.
Ab Dienstag werden in Bayern sämtliche Freizeiteinrichtungen geschlossen: Kinos, Bars, Diskos, Spielhallen, Theater, Saunen und Schwimmbäder, Museen, Sport – und Spielplätze, Fitnessstudios, Tanzschulen, Zoos und Tierparks, Volkshochschulen und Jugendhäuser.
Schulen, Kitas und Kindergärten bleiben weiterhin geschlossen, ebenfalls bis Ende der Osterferien. Arbeitgeber sind aufgerufen, die Lohnfortzahlung für Eltern zu gewährleisten und diesen bei der Kinderbetreuung entgegen zu kommen.
Liste: Diese Geschäfte und Freizeiteinrichtungen müssen schließen – diese bleiben geöffnet
Zunächst keine Ausgangssperren geplant
Zunächst sind keine Ausgangssperren geplant, es wird jedoch geraten, soziale Kontakte weitestgehend einzustellen.
Größere Veranstaltungen sind nicht mehr erlaubt zunächst bis zum Ende der Osterferien.
Betriebe bleiben offen, wo möglich soll im Homeoffice gearbeitet werden. Auch der öffentliche Nahverkehr bleibt aufrechterhalten.
- Anzeige -Folgende Regelungen gelten für Gastronomie und Handel
In der Gastronomie dürfen ab Mittwoch nur noch Kantinen, Betriebslokale und Speiselokale öffnen, von 6 bis maximal bis 15 Uhr – mit max. 30 Gästen. Danach dürfen nur noch To-Go oder Essensauslieferungen stattfinden.
Lebensmittelhandel, Banken, Apotheken, Drogerien, Baummärkte, Optiker und Hörakustiker, Post, Tierbedarf, Tankstellen und auch der Onlinehandel bleibt aufrechterhalten. Die Logistikkette soll durch Bund und Länder gesichert bleiben, es gibt kein Anlass zur für Hamsterkäufe! Geschäfte für den Grundbedarf erhalten außerdem ab Mittwoch Sonderöffnungsrechte: werktags bis 22 Uhr und auch sonntags von 12-18 Uhr dürfen Supermärkte für den alltäglichen Bedarf öffnen.
Grenzkontrollen werden wiedereingeführt, Waren und Lieferketten bleiben erhalten. Die bayerische Grenzpolizei unterstützt die Maßnahmen.
Im Gesundheitsbereich werden folgende Maßnahmen veranlasst:
Notfalltelefonnummern werden verstärkt besetzt. Krankenhäuser erhalten Pandemie-Pläne, freie Kapazitäten für Coronafälle werden sichergestellt, auch Reha-Kliniken und allgemeine Praxen sollen darin einbezogen werden. Ein sogenannter Schutzschein für kommunale Krankenhäuser soll die Kliniken vor finanziellen Verlusten schützen. Medizinstudenten und Ärzte in Elternzeit / Rente werden reaktiviert.
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