Bund und Länder
Grundschüler haben bald ein Recht auf Ganztagsbetreuung
Stand 07.09.21 - 17:07 Uhr
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Bund und Länder diskutieren bereits seit einiger Zeit über einen Rechtsanspruch von Grundschülern auf Ganztagsbetreuung. Nun hat es eine Einigung gegeben. Alle Infos dazu gibt es hier.

Foto: Shutterstock
Einigung von Bund und Ländern: Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler
Am Montagabend, haben sich Bund und Länder im letzten Moment vor dem Ende der aktuellen Legislaturperiode, in einem letzten wichtigen Punkt einigen können. Sie haben nach langen Diskussionen beschlossen, dass Grundschüler in Zukunft einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben sollen.
- Anzeige -Heute, am 07. September 2021 muss der Bundestag nun noch über das neue Gesetzt abstimmen. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um eine Formsache.
Rechtsanspruch ab Schuljahr 2026/2027
Alle Kinder, die im Jahr 2026 eingeschult werden, haben ab diesem Zeitpunkt vier Jahre lang einen Anspruch auf ein ganztägiges Betreuungsangebot. Damit sollen Kindern bereitere Entfaltungs- und Bildungsmöglichkeiten unabhängig von ihrer Herkunft geboten werden.
- Anzeige -In vielen Bundesländern gibt es bereits ein gutes Betreuungsangebot. In anderen Ländern, müssten jedoch noch schätzungsweise 600.000 bis 800.000 neue Betreuungsplätze geschaffen werden.
So wird das Vorhaben finanziert:
Die Finanzierung war, wie bei vielen Vorhaben und Diskussionen zwischen Bund und Ländern das größte Streitthema in der Debatte. Es hat dennoch eine Einigung stattgefunden. Der Bund stellt einmalig 3,5 Milliarden Euro für den Bau neuer Räume an Schulen, sowie Sanierungs- und Instandhaltungs-Arbeiten zur Verfügung. Dazu sollen vom Bund jährlich 1,3 Milliarden Euro für regelmäßig aufkommende Kosten bereit gestellt werden.
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