Neuerungen zu 2025
Deutschlandticket, Steuern, Kindergeld: Das ändert sich 2025 für dich
Stand 05.02.25 - 08:33 Uhr
Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Änderungen für Verbraucher mit sich: Von höheren Sozialleistungen und Mindestlohn über neue Regelungen bei Pflege und Nachhaltigkeit bis hin zu steigenden Kosten für Energie und Mobilität. Erfahre hier, was sich konkret ändert und worauf du dich einstellen solltest!

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Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Jahr 2025
Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Neuerungen mit sich, die sich teils direkt auf den Alltag und die finanzielle Situation vieler Menschen auswirken. Aufgrund der politischen Lage wird der Haushalt 2025 allerdings erst nach der Bundestagswahl am 23. Februar von einer neuen Regierung verabschiedet. Bis dahin greift die „vorläufige Haushaltsführung“, die unter anderem staatliche Leistungen wie das Bürgergeld sicherstellt. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:
- Anzeige -Höhere Einkommen und Entlastungen
- Mindestlohn: Ab Januar 2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 Euro brutto pro Stunde.
- Minijobs: Die Verdienstgrenze erhöht sich auf 556 Euro pro Monat.
- Grundfreibetrag: Dieser steigt rückwirkend zum 1. Januar 2024 auf 11.784 Euro und im Jahr 2025 auf 12.084 Euro. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.
- Wohngeld: Hier gibt es einen Anstieg um durchschnittlich 15 Prozent – etwa 30 Euro mehr pro Monat. Im Schnitt werden rund 400 Euro monatlich ausgezahlt.
Familienförderung
- Kindergeld: Familien erhalten ab 2025 monatlich 255 Euro pro Kind – 5 Euro mehr als bisher.
- Kinderfreibetrag: Dieser wird um 60 Euro auf 9.600 Euro pro Kind erhöht.
- Elterngeld: Die Einkommensgrenze für Elterngeld sinkt ab dem 1. April 2025 auf 175.000 Euro. Verdienende mit einem höheren Einkommen verlieren den Anspruch.
Pflegeleistungen und Rentenversicherung
- Pflegeversicherung: Die Beiträge steigen um 0,2 Prozentpunkte. Gleichzeitig erhöhen sich Pflegeleistungen um 4,5 Prozent. Außerdem wird ein flexibler Betrag für Ersatz- und Kurzzeitpflege eingeführt.
- Rentenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenzen werden erstmals bundesweit einheitlich auf 8.050 Euro angehoben.
Gesundheit und Nachhaltigkeit
- Elektronische Patientenakte: Ab 2025 soll sie schrittweise eingeführt werden und Patientendaten digital bündeln.
- Altkleider: Ab Januar müssen Textilien wie Kleidung, Handtücher und Bettwäsche separat in Sammelcontainern entsorgt werden.
- Amalgam-Verbot: Zahnfüllungen aus Amalgam sind künftig EU-weit verboten.
- Gesetzliche Krankenkasse: Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse wird zum Jahreswechsel erhöht – von 1,7 Prozent auf 2,5 Prozent. Die Krankenkassen entscheiden selbst, ob sie diesen anheben wollen. Tun sie das, hast du ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats.
Kosten und Mobilität
- CO₂-Preis: Der Preis für Emissionen steigt auf 55 Euro pro Tonne, was Heiz- und Spritkosten erhöht.
- Deutschlandticket: Der Preis für das Ticket klettert auf 58 Euro pro Monat, bleibt aber weiterhin bundesweit gültig.
- Führerschein-Umtausch: Für viele Führerscheine gilt bis zum 19. Januar 2025 die Pflicht zum Umtausch.
- Kfz-Versicherungen: Nach Umfang der Kfz-Versicherung können die Prämien um bis zu 20 Prozent steigen. Als Grund nennen die Versicherer die steigenden Reparaturkosten aufgrund der Inflation.
Barrierefreiheit und Grundsteuer
- Barrierefreiheit: Produkte und Dienstleistungen wie Geldautomaten und Webseiten müssen ab Juni barrierefrei sein.
- Grundsteuer: Die Reform bringt neue Berechnungsmodelle, die auf der Entwicklung der Nachbarschaft basieren.
EU-Vorgaben
- Einheitliches Ladekabel: USB-C wird ab 2025 für elektronische Geräte zum Standard.
- SD-Abschaltung: Die ARD stellt die Ausstrahlung ihrer Programme in SD-Qualität ein.
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