Änderungen
Apotheke, Verbandskästen, Lampen: Das ändert sich im Februar 2023
Stand 31.01.23 - 08:15 Uhr
Gas- und Strompreisbremse, Verbandskästen und Augenoptiker: Alles, was sich im Februar ändert, erfährst du hier.

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Änderungen im Februar 2023
Was ändert sich für dich und Branchen? Damit du den Überblick nicht verlierst, haben wir dir hier einiges zusammengefasst, was sich im Februar ändert.
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Apotheke
Ab 1. Februar müssen Apotheken mehr zahlen. Der Kassenabschlag für Apotheken steigt hier von 1,77 auf 2 € in den Jahren 2023 und 2024. Diese Mehreinnahmen sollen dazu dienen, das Finanzloch in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verringern.
Augenoptiker
Augenoptiker sind verpflichtet, Kostenvoranschläge elektronisch einzureichen. Die Übermittlung per Fax entspricht nicht mehr den aktuellen Datenschutzbestimmungen.
Bierpreis steigt
Wer gerne Bier trinkt, muss ab Februar 2023 wegen einer Änderung tiefer in die Tasche greifen, da die Hersteller am Bierpreis schrauben. Vermutlich steigen die Flaschenbier-Preise um 6,80 Euro pro Hektoliter, die Preise fürs Fassbier steigen um 20 Euro.
Folgende Biermarken sind von den Preiserhöhungen betroffen:
- Warsteiner
- Herforder
- Frankenheim
- König Ludwig
- Kaltenberg
- Paderborner
- Isenbeck
Corona: Änderungen Arbeitsschutz, Krankschreibung, Grundsicherung
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung läuft zum 2. Februar vorfristig aus. Der erleichterte Zugang zu Grundsicherung und die telefonische Krankschreibung sind weiterhin möglich.
Dieselfahrverbot auf dem Mittleren Ring
Ab dem 1. Februar dürfen Diesel-Autos der Klasse 4 (oder niedriger) nicht mehr auf oder innerhalb des Mittleren Rings fahren. Er darf nur noch mit grüner Plakette befahren werden. Außerdem wird ein Fahrverbot für Diesel-KFZ mit den Abgasnormen Euro 4/IV und schlechter in der Umweltzone eingeführt.
Es wurden bereits auch Schilder aufgestellt, die auch auf Ausnahmen für Anwohner, Schwerbehinderte mit einem entsprechenden Parkausweis und Lieferverkehr hinweisen. Weitere Ausnahmen gibt es für Taxen oder Inhaber eines Münchner Handwerker-Parkausweises.
Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) vergibt die grüne Plakette im Rahmen der Fahrzeug-Zulassung. Auch Gäste und Touristen benötigen eine Plakette.
- Anzeige -Gas- und Strompreisbremse
Ab März soll es entscheidende Entlastungen für Gas- und Stromkunden geben. Für 80 Prozent des jeweiligen bisherigen Gasverbrauchs soll es eine Brutto-Preisgarantie von 12 Cent pro Kilowattstunde geben. Beim Strom sind in einem ähnlichen Modell 40 Cent pro Kilowattstunde geplant. Die Vergünstigungen sollen nach dem Start rückwirkend auch für Januar und Februar greifen.
Lampen
Zum 25. Februar werden zwei Arten von Lampen aus den Geschäften verschwinden. Hierbei handelt es sich um die Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni) und die Leuchtstofflampen in Ringform (T5 und T9). Grund hierfür ist ein EU-weites Produktionsverbot.
Maskenpflicht im Fernverkehr entfällt
Ab dem 2. Februar müssen Reisende in Zügen und Bussen des öffentlichen Fernverkehrs keine Coronaschutz-Maske mehr tragen.
- Anzeige -Mehr Windenergie für Deutschland
Bis 2030 soll sich die Strommenge aus erneuerbaren Energien verdoppeln. Dabei spielt die Windkraft eine wichtige Rolle. Das „Wind-an-Land-Gesetz“ schreibt verbindliche Flächenziele für die Bundesländer vor. Planungs- und Genehmigungsverfahren werden beschleunigt. Es tritt am 1. Februar 2023 in Kraft.
Microsoft-Cloudspeicher
Im Bereich der Technik gibt es ebenfalls eine Änderung. Der cloudbasierte Speicher, der in Microsoft-365-Apps und -Diensten verwendet wird, umfasst ab dem 1. Februar 2023 Outlook-Anlagendaten und OneDrive-Daten. Es könnte möglich sein, dass sich dadurch der Cloudspeicher verringert, den du für OneDrive zur Verfügung hast.
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Seit ein paar Tagen gibt die Bundesbank eine neue Zweieuromünze heraus. Darauf zu sehen ist die Elbphilharmonie in Hamburg. 30 Millionen solcher Exemplare sollen geprägt werden, etwa ein Fünftel davon bis Ende Februar.
Verbandskästen
Hier müssen in neu gekauften Verbandskästen zwei medizinische Masken enthalten sein. Du musst kein Verbandstuch mehr mitführen. Für Verbandskästen der neuen DIN-Norm genügt jedoch ein Dreieckstuch. Ältere Verbandskästen müssen nicht nachgerüstet werden.
Wichtig: Es besteht keine Austausch- oder Nachrüstpflicht für bestehende Verbandkästen.
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